Eltern vor dem Kitastreik – eine besondere Herausforderung für getrennt lebende Eltern

Auch getrennt lebende Eltern müssen sich darum kümmern, wie ihre Kinder in dieser Zeit betreut werden. Gelebte gemeinsame Elternverantwortung auch nach der Trennung hilft, diese Herausforderung zu meistern.

Der Streik der ErzieherInnen wird kaum noch abzuwenden sein. Sie fordern eine leistungsgerechte Bezahlung. Die Forderung ist nachvollziehbar, da soziale Arbeit in Deutschland zu häufig unterbezahlt ist. Die ErzieherInnen leisten jedoch einen sehr wichtigen und wertvollen gesellschaftlichen Beitrag, indem sie die Eltern dabei unterstützen, die nächste Generation zu erziehen und den Kindern wichtige Kompetenzen zu vermitteln. Diese Arbeit verdient es, auch entsprechend honoriert zu werden, worauf zu Recht auch der Verband Berufstätiger Mütter (VBM) hinwies und sich mit den ErzieherInnen und deren Forderungen solidarisierte.

So groß auch das Verständnis für die ErzieherInnen ist, so sehr stellt der Streik insbesondere berufstätige Eltern vor neue Herausforderungen. Wie werden die Kinder in der Zeit der Streiks betreut, wie flexibel ist der Arbeitgeber? Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird gerade in diesen Tagen auf eine harte Probe gestellt.

Vor besonderen Herausforderungen könnten Alleinerziehende stehen, die sich nicht auf den anderen Elternteil und / oder ein familiäres Netzwerk stützen können – sie sind dadurch in ihren Gestaltungsmöglichkeiten deutlich eingeschränkt.

Der Väteraufbruch für Kinder setzt sich seit mehr als 25 Jahren dafür ein, dass Kindern nach der Trennung der Eltern beide Elternteile erhalten bleiben. Auch wenn die Paarbeziehung beendet ist, besteht die gemeinsame elterliche Verantwortung weiter fort.

Für Eltern und Kinder ist es dabei von Vorteil, wenn sich die Eltern gleichberechtigt und auf Augenhöhe im Alltag ihrer Kinder engagieren. Die Betreuung der Kinder im Rahmen einer Paritätischen Doppelresidenz erweist sich auch in diesem Fall als eine probate Lösung zur Bewältigung des Alltags der Eltern.

Im Falle des Kita-Streiks besteht die Möglichkeit, sich die Betreuung der Kinder aufzuteilen und z.B. auch die Unterstützung des erweiterten Familienkreises beider Elternteile, wie z.B. Großeltern, in Anspruch zu nehmen.

Wurde jedoch im Rahmen der Elterntrennung ein Elternteil – und damit oftmals auch dessen erweiterter Familienkreis – aus dem Leben des Kindes ausgegrenzt, steht dieser nicht mehr als Unterstützung zur Verfügung.

Dem Familienministerium ist eine gleichberechtigte Elternschaft nach Trennung noch weitgehend unbekannt, obwohl im restlichen Europa schon weit verbreitet. In Deutschland liegt der Fokus noch immer ausschließlich auf Alleinerziehenden – ein völlig überholtes Familienmodell. Es ist an der Zeit, sich für getrennt gemeinsam Erziehende einzusetzen – nicht nur anlässlich des Kita-Streiks.