Offener Brief des VAfK Berlin-Brandenburg e.V. vom 17.10.2023 an Correctiv zum Download
Stellungnahme zu Ihrem Artikel
Artikel „Väterrechtler auf dem Vormarsch“ vom 19.09.2023
Autorin: Gabriela Keller
Berlin, 17. Oktober 2023
Sehr geehrter Herr Schraven, sehr geehrte Frau Gusko,
mit einem gewissen Unglauben bis hin zu Entsetzen haben wir den Beitrag von Frau Keller zur Kenntnis genommen. Einen Beitrag, der den Grundsätzen und dem Selbstverständnis von Correctiv eklatant widerspricht (siehe https://correctiv.org/ueber-uns/).
Statt „investigativer Recherche“ werden substanzlose Vorwürfe erhoben, für die nicht einmal Quellen oder Belege angeführt werden.
Statt „unabhängigem Journalismus“ wird ein diskriminierendes und diffamierendes Werk als Gesinnungsjournalismus geliefert.
Statt eines „faktenbasierten Diskurses“ wird genau dieser nicht geliefert. Trotz vorliegender Fakten werden diese in manipulativer Weise weggelassen, um ein wohl schon von Beginn an bestehendes Bild zu konstruieren, welches sich anhand von Fakten nicht darlegen lässt.
Wir nehmen hier öffentlich zu ihrem Artikel Stellung und weisen auf Fakten hin. Zur Wahrung des Selbstverständnisses von Correctiv sollten Sie ihren Artikel korrigieren oder gleich gänzlich vom Netz nehmen.
Wir nehmen nachfolgend auch Bezug zu den von uns gesehenen Verstößen gegen den Pressekodex. Correciv verweist in seinem Redaktionsstatut darauf, dass es sich zu den Standards des Kodex des Deutschen Presserates bekennt. Weshalb Correctiv bisher dann die entsprechende Selbstverpflichtungserklärung nach Auskunft des Deutschen Presserates nicht unterzeichnet hat, verwundert. Hier wird zumindest ein irreführender Eindruck erweckt.
Männer und Väter sind ebenso wenig wie Frauen und Mütter politische Kategorien, auch wenn dies in gewissen Kreisen immer wieder versucht wird, zu framen. Männer und Väter kommen in allen politischen und gesellschaftlichen Bereichen vor. Die dem Artikel innewohnende, geschlechtsbezogene Diskriminierung ist erschreckend. Sie widerspricht auch Ziffer 1 und Ziffer 12 des Pressekodex – Achtung der Menschenwürde und Diskriminierungen.
Ziel scheint es zu sein, jede öffentliche und politische Betätigung von Personen und Verbänden zu skandalisieren, die sich für gemeinsame Elternschaft, konsensuale Lösungen und Kinderschutz unabhängig vom Geschlecht einsetzen.
Ein solches Vorgehen ist undemokratisch und einer offenen, pluralistischen Gesellschaft unwürdig. Es ist enttäuschend, dass Correctiv und Stern sich mit ihren Artikeln an solchen Bestrebungen unter Missachtung journalistischen Grundsätze beteiligen.
Die Frage, die sich stellt, weshalb dies alles? Der Artikel passt in eine seit ca. zwei Jahren laufende Desinformations- und Diffamierungskampagne von Protagonistinnen, die im Artikel beteiligt werden. Und auch der Zeitpunkt scheint nicht zufällig gewählt, sondern sorgsam orchestriert.
Sonja Howard ist einer der führenden Köpfe dieser Desinformations- und Verleumdungskampagne. Ihr Buch „Im Zweifel gegen das Kind“ enthält dieselben Falschdarstellungen von Fällen, welche zuvor bereits in Faktenchecks offenbart worden. Ihre Forderungen und Schlussfolgerungen sind ein Konglomerat der Forderungen von MIA und deren Umfeld. Fehlinformation, Entführungen von Kindern, falsche Gewaltvorwürfe, Versuche, das Rechtssystem durch öffentlichen Druck auszuhebeln oder der Polizei Fallen zu stellen gehören dort zum Handlungsrepertoir. Howard postete am 19.09.2023 bei Instagram parallel zu ihrer Buchveröffentlichung, Correctiv und Stern "hätten uns kein größeres Geschenk machen können, als ausgerechnet heute ihre monatelange Recherche zu radikalen Väterrechtlern herauszubringen, die - nicht verwunderlich - auch die meister der katastrophalen Fälle in unserem Buch auf Seiten der Gewalttäter supporten".
Und noch ein zweiter Termin ist anzumerken: Der Deutsche Familiengerichtstag, welcher direkt nach der Artikelveröffentlichung stattfand. Schon lange haben die Protagonistinnen angekündigt, diesen mit Aktionen begleiten und damit Einfluss auf die Rechtsprechung nehmen zu wollen, was sie dann auch taten. Der Artikel lieferte das gewünschte Bild – und die immer wieder von ihnen kolportierten Feindbilder. Sicherlich ein interessanter Punkt, um Netzwerke und deren Einfluss auf Politik und Medien zu untersuchen.
Der Artikel von Correctiv und dem Stern stellt aus unserer Sicht einen mehrfachen Verstoß gegen die im Pressekodex normierten Grundsätze journalistischen Arbeitens dar. Wir wollen ihnen die Möglichkeit geben, zur Wahrung ihres Selbstverständnisses die notwendigen Schritte / Korrekturen einzuleiten und authentisch zu zeigen, dass Sie die Werte von Correctiv und des Journalismus verteidigen, selbst, wenn dies innerhalb der eigenen Organisation notwendig sein sollte.
Wir gehen in diesem Schreiben nicht auf jede einzelne Falschdarstellung oder Unterstellung ein, da dies den Rahmen sprengen würde. Insofern weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass hier nicht genannte Punkte KEIN Anerkenntnis dieser Falschdarstellungen und Unterstellungen darstellt.
Zu einigen Punkten im Detail:
1 „Unklar ist, ob das Ministerium weiß, wem es da die Türen öffnet: Hinter der Kampagne um das Kinderleid stecken zum Teil Väterrechtsverbände, die Verbindungen in trübe, anti-feministische Milieus pflegen. Einige der Akteure verharmlosen häusliche Gewalt, nehmen die Gleichstellung von Frauen unter Beschuss, und sie pflegen gute Kontakte in die Politik – bis hoch ins Bundesjustizministerium.“
Keiner der an dem Schreiben beteiligten Verbände, darunter auch unser Bundesverein, verharmlost häusliche Gewalt. Keiner der Verbände ist antifeministisch und keiner der Verbände vertritt eine „rabiat frauenfeindliche Agenda“, wie Frau Keller einige Zeilen später behauptet. Und der Bericht liefert für beides auch keine Nachweise. Wir fordern Sie daher auf, hierzu eine Richtigstellung gem. Ziffer 3 des Pressekodex vorzunehmen.
2 „Die Rhetorik von der Benachteiligung der Väter kaschiert zum Teil eine rabiat frauenfeindliche Agenda. An den Rändern mischen sich Thesen von einer „feministischen Diktatur“ mit aggressivem Auftreten und antidemokratischen Tendenzen. Neue Bündnisse aus Väterlobbyisten, Maskulinisten und Rechten haben sich formiert, und letztlich richten sich Angriffe gegen ein gemeinsames Ziel: Die Gleichberechtigung und das Recht von Frauen, über sich selbst zu entscheiden.“
Keiner der Vereine oder Verbände, auch nicht unser Bundesverein, vertritt eine rabiat frauenfeindliche Agenda. Im Gegenteil setzen sich alle für gemeinsame Elternschaft auf Augenhöhe ein, welches ausdrücklich beide Eltern einschließt. Wir sehen hier einen Verstoß gegen Ziffer 1,2 und 12 des Pressekodex. Wir fordern Sie auf, die betreffende Passage zu entfernen und eine Richtigstellung gem. Ziffer 3 des Pressekodex zu veröffentlichen.
3. „Die Mütterinitiative MIA befasst sich seit Jahren intensiv mit den Netzwerken der Väterrechtler. Stefanie Ponikau aus dem MIA-Vorstand hat beobachtet, wie sich frauenfeindliche Thesen ausbreiten. „Es geht um Meinungsbildung“, sagt sie. Für Maskulinisten diene das Thema Väterrechte als „Türöffner“, um in die Mitte der Gesellschaft vorzudringen. „Wir beobachten, dass der anti-feministische Einfluss seit Jahren zunimmt“, sagt Ponikau: „Wir merken, wie die misogynen Vorurteile gegenüber Frauen, die sich trennen, in der Gesellschaft dadurch verstärkt werden.“
„Belastungszeugin“ ist hier ein Verein, welcher sich seit 2018 „in Gründung“ befindet und deren VertreterInnen folglich keinerlei demokratische Legitimation besitzen. Dafür fällt der Verein durchgehend mit kruden Thesen, männerfeindlichen Äußerungen und menschenrechtswidrigen Forderungen auf.
Es ist wichtig, an dieser Stelle auf die Umstände hinzuweisen, da Frau Keller in der Folge versuchen wird, jede noch so abwegige Behauptung der MIAs herbeizukonstruieren.
4.angebliche Kontakte zur weltweiten religiösen Rechten
Hier auf eine „Kontaktschuld“ abgestellt, diesmal zur „weltweiten religiösen Rechten“ durch den Vortrag eines einzelnen italienischen Familienrechtsanwaltes im Rahmen eines Workshops. Sein Thema auf der genannten Konferenz 2014: „Konzepte und Vorschläge für die Versöhnung von Elternpaaren nach Trennung und Scheidung“. Das von Frau Keller vorgenommene Framing bis hin zur „weltweit religiösen Rechten“ entbehrt jeglicher Grundlage. Es ging darum, Eltern zu helfen, nach einer Trennung eine vernünftige Elternbeziehung leben zu können.
Wir sehen hier eine Verletzung der Ziffern 1, 2 und 9 des Pressekodex und fordern eine Richtungstellung gem. Ziffer 3.
Bezeichnend ist auch, dass die Doppelresidenz von Frau Keller ausschließlich mit entfallenden Unterhaltsleistungen in Verbindung gebracht wird. Umfangreiche und weltweite Studien über mehrere Jahrzehnte, welche belegen, dass es Kindern, die in Doppelresidenz leben, in der Regel besser ergeht als ihren Altersgenossen im Residenzmodell, finden keinerlei Beachtung.
5 „Viele der Vereine fordern, dass Umzüge mit Kind nur noch innerhalb des Schulbezirks erlaubt sein sollen. Da die Kinder in aller Regel bei der Mutter leben, dürften Frauen diesen Radius nur mit Erlaubnis ihres Ex-Partners verlassen.“
Diese Darstellung ist einseitig und falsch. Jede Frau wie auch jeder Mann darf im Rahmen seiner grundgesetzlichen Freiheiten (Art. 11 GG) seinen Wohnort frei wählen. Dies wird auch von keinem uns bekannten Verein oder Verband infrage gestellt.
Die Forderungen beziehen sich lediglich auf den Wohnort des Kindes. Hier haben beide Eltern dieselben Rechte und Pflichten. Bei Meinungsverschiedenheiten müssen sie versuchen, sich zu einigen (§1627 BGB). Verhindert werden soll lediglich eine einseitige Ausübung von Verfügungsgewalt, welche dem Kind sein soziales Umfeld nimmt und dem Kontakt zum anderen Elternteil erschwert. Eigenmacht eines Elternteils durch unabgestimmten Umzug mit dem Kind ist ein Verstoß gegen das gemeinsame Sorgerecht und das deutsche Recht kennt (aus gutem Grunde) kein geschlechtsspezifisches Vorrecht für Mütter. Dies würde nämlich nicht nur Art. 6 GG, sondern auch Art. 3 GG widersprechen.
Ein Umzug der Mutter (oder auch des Vaters) ist folglich nicht vom Einverständnis des Ex-Partners abhängig. Lediglich der Umzug des Kindes unterliegt einer Abwägung des Kindeswohls. Sollten Sie die Eltern nicht einigen können, entscheidet hierüber nicht der Ex-Partner, sondern das Familiengericht.
6 „Derzeit stellen die Väterrechtslobbyisten vor allem ein Thema in den Fokus ihrer Kampagnen: Die sogenannte elterliche Entfremdung. Aus Sicht der Väterrechtler handelt es sich um eine schwere Form von Kindesmisshandlung – viele Fachleute sprechen von einem misogynen Konzept ohne wissenschaftliche Basis.“
Keiner der „vielen Fachleute“ wird benannt. Dass die Behauptung eines „misogynen Konzept ohne wissenschaftliche Basis“ nicht zutreffend ist, war Frau Keller vor Veröffentlichung auch bekannt. Dem Leser macht Sie dieses Ergebnis ihrer Recherche allerdings nicht zugänglich. Ich teilte ihr dies auf ihre Anfrage hin am 14.09.2023 per E-Mail mit, aus der ich nachfolgend zitiere:
„Wenn Sie von „Experten“ sprechen, die sich gegen Eltern-Kind-Entfremdung als frauenfeindliches und unwissenschaftliches Konzept aussprechen, so wäre deren Status durchaus kritisch zu hinterfragen. Fakt ist, dass Eltern-Kind-Entfremdung keine geschlechtsspezifische Komponente hat und nie hatte. Eltern-Kind-Entfremdung ist eine Frage des Verhaltens, nicht des Geschlechts. Die von Ihnen gemeinten Experten sitzen hier bereits im Ansatz einer Fehlannahme auf. Ich verweise hierzu auf den von mir erstellten Bericht zur Veröffentlichung von Dr. Hammer, welcher sich ab S. 54 ff ausführlich dem Thema Eltern-Kind-Entfremdung widmet und Ihre Fragen beantwortet.“
In den von mir angeführten Quelle sind umfangreiche Belege angeführt, welche wissenschaftliche Grundlage Eltern-Kind-Entfremdung hat, welche Fehlannahmen oder auch Verleumdungen es gibt und wie und von wem versucht wird, Eltern-Kind-Entfremdung zu diffamieren. Kein Wort davon verliert Frau Keller davon in ihrem Artikel. Sie publiziert lediglich die unbelegte Behauptung, obwohl ihr umfangreiche Unterlagen zugänglich gemacht wurden, welche diese widerlegen.
Hier dürfte ein Verstoß gegen Ziffer 1 und 2 des Pressekodex vorliegen.
7 „Wer sich in diesen Monaten in den Sozialen Medien umschaut, etwa zum Thema Trennungsvater oder Trennungskinder, stößt ziemlich zuverlässig auf eine aufwändige Kampagne mit dem Titel "Genug Tränen!". Zu den Unterstützern zählen die Vereine "Väteraufbruch", "Papa Mama auch" und das "Forum Soziale Inklusion". Unter Fotos von verheulten Kindergesichtern stehen Sätze wie "Anna vermisst ihren Papa" oder "Lenny fehlt sein Vater". Auch auf Plakaten, an Info-Ständen und bei Podiumsdiskussionen war die Kampagne im vergangenen Sommer in mehreren deutschen Städten zu sehen. Vordergründig wirbt sie dafür, dass Kinder nach einer Trennung Kontakt zu beiden Eltern behalten. Doch unter dem Foto des kleinen "Lenny" steht beispielsweise: "Sein Papa will mit ihm kuscheln, basteln und spielen. Seit 127 Tagen verhindert seine Mutter aber den Kontakt". Die Mutter ist der Feind und müsse durch eine neue Gesetzgebung ausgebremst werden, so vermittelt es die Kampagne und auch die zugehörige Petition, die bisher knapp 15.000 Menschen unterschrieben haben.“
Frau Keller übernimmt hier 1:1 die Argumentation von „Die MIAs“. Die Kampagne „Genug Tränen!“ bezeichnet die Mutter nicht als Feind. Auf die Frage, wer entfremdet, wird z.B. auch in den FAQ der Kampagne explizit eingegangen.
Die Kampagne reduziert sich nicht auf die zwei genannten Motive, sondern hat seit Anbeginn und in sämtlichen Veröffentlichungen einen geschlechtsneutralen Ansatz, der sowohl Väter, Mütter, Söhne, Töchter und Großeltern einbezieht. Nachfolgend daher alle Kampagnenmotive von „Genug Tränen!“. Wir sehen hier einen Verstoß gegen Ziffer 1, 2 und 9 des Pressekodex vor.
Wir fordern die Richtigstellung gem. Ziffer 3 des Pressekodex.
(Sämtliche von Beginn an bestehenden Kampagnenmotive von Genug Tränen! sind hier einsehbar: https://www.genug-traenen.de/unterstuetzen-mitmachen/materialien-bestellen)
8 „Diese Konstrukte fallen vor allem Frauen zur Last, die von häuslicher Gewalt sprechen. Derzeit mehren sich Berichte, dass entsprechende Hinweise von den Familiengerichten klein geredet oder schlicht ignoriert werden. Im Juni veröffentlichte die UN-Sonderberichterstatterin für Gewalt gegen Frauen Reem Alsalem dazu einen Bericht und schlug Alarm: „Die Tendenz von Familiengerichten, die Geschichte von häuslicher Gewalt und Missbrauch in Sorgerechtsfällen zu vernachlässigen“, sei „inakzeptabel“ und setze Frauen und Kinder Risiken und „immensem Leiden“ aus.“
Diese Konstrukte fallen unabhängig vom Geschlecht jedem zur Last, der falsche Gewaltvorwürfe erhebt, um den anderen Elternteil aus dem Leben des Kindes zu drängen (Beispiele siehe Faktenchecks auf hochstrittig.org).
Frau Keller übernimmt erneut einseitig die Position von „Die MIAs“ und unterschlägt, dass sich an diesem Bericht der Sonderberichterstatterin massive und wissenschaftlich fundierte Kritik aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft erhoben hat. In der E-Mail von Herrn Witt an Frau Keller vom 14.09.2023 wurde darauf ausdrücklich hingewiesen und die zugehörigen Berichte extra noch verlinkt. Dieses Rechercheergebnis wird unterschlagen, wodurch ein Verstoß gegen Ziffer 1 und 2 des Pressekodex vorliegen dürfte.
Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass es der Bericht der UN-Sonderberichterstatterin angesichts seiner Mängel und offensichtlichen Falschdarstellungen nicht in die Abschlusserklärung der UN-Sitzung geschafft hat.
Sofern Frau Keller darauf hinweist, dass sich derzeit entsprechende Medienberichte mehren, dann ist dies zutreffend. Und mit dem nun vorliegenden Werk von Frau Keller gibt es sogar zwei weitere Berichte. Allen gemein ist, dass diese einer Faktenüberprüfung nicht standhalten. Allen gemein ist, dass sie direkt oder indirekt aus dem Netzwerk der MIAs oder deren direkten Umfeld gespeist werden.
In Bezug auf Markus Witt vom Väteraufbruch für Kinder Berlin-Brandenburg schreibt Frau Keller beispielsweise:
9 „Einige Schulungen richten sich auch direkt an Väter, die vor Gericht um ihre Kinder kämpfen. Der Väteraufbruch Berlin-Brandenburg etwa bot im Januar 2020 im Rathaus Berlin-Tiergarten einen Workshop an.“ … „Was also war der Zweck des auffälligen Workshops? Der Referent Markus Witt, weist den Eindruck zurück, dass die Hinweise als Ratschläge gemeint waren. Auf Anfrage von CORRECTIV und Stern teilt er mit, er habe eine „Bestandsaufnahme“ beabsichtigt: „Der Arzt nennt es Anamnese, der Kriminalist das Lagebild“. Damit könnten Betroffene wie Fachkräfte derartige Praktiken erkennen, und wer sie praktiziere, könnte „leichter dabei erwischt werden und hätte Konsequenzen zu befürchten.“ Damit meint er offenbar vor allem Frauen: Wie er weiter schreibt, gebe es „Täterinnen“, die ihre „Taten unsichtbar machen“ wollen und dafür den „Gewaltbegriff instrumentalisieren“.
Es ist unzutreffend dargestellt, dass sich die Workshops direkt an Väter richteten. Die Veranstaltung war öffentlich angekündigt und für jeden zugänglich, es waren zahlreiche Frauen mit vor Ort. Für die Mutmaßung von Frau Keller, dass Herr Witt „offenbar vor allem Frauen“ meine, gibt es keinerlei Anhaltspunkte.
Was Frau Keller verschweigt: Herr Witt hatte Frau Keller in seiner E-Mail extra den vollständigen Foliensatz mitgeschickt. Aus diesem geht klar hervor, was der komplette Inhalt des Workshops war und auch, dass nach der Bestandsaufnahme ausführlich darauf eingegangen wurde, wie solch hochstrittigen Verhaltensweisen von Eltern begegnet werden kann. Den kompletten Foliensatz verlinken wir hier, für jeden transparent nachvollziehbar. Gegenüber Frau Keller ging Herr Witt auf deren Frage wie folgt ein:
„Um Ihnen die Arbeit einfacher zu machen, füge ich den Foliensatz dieser Mail komplett mit bei und ergänze auch noch die weiter ausgearbeitete Version von Ende 2021. Hier gibt es nichts zu verheimlichen und Sie sollen nicht Gefahr laufen, versehentlich verkürzt zu berichten.“
Frau Keller kann auch hier keinem Irrtum unterliegen, berichtet trotzdem irreführend und interessengeleitet.
Hinzu kommt, dass der Hinweis, dass es Täterinnen gibt, die den Gewaltbegriff instrumentalisieren, in einem anderen Zusammenhang genannt und mit Nachweisen untermauert wurde. Hier ging es darum, dass es sowohl Täter als auch Täterinnen gibt. Die Tätereigenschaft hängt nicht vom Geschlecht, sondern vom Verhalten ab. Hier werden bewusst unterschiedliche Sachverhalte vermischt, um ein negatives Bild zu erzeugen.
Auch dies stellt aus unserer Sicht einen Verstoß gegen Ziffer 1 und 2 des Pressekodex dar. Wir fordern die Richtigstellung gem. Ziffer 3 des Pressekodex.
In dem Zusammenhang empfehlen wir auch, den Artikel von Gabriela Keller und Maike Backhaus vom 24.03.2023 einer kritischen Prüfung zu unterziehen. Herr Witt hatte in seiner Nachricht an Frau Keller vom 14.09.2023 bereits auf einige falsche Punkte hingewiesen.
Wir sind gerne zu einem offenen, fairen und auch kritischen Austausch bereit. Dies bedingt aber Fairness auf beiden Seiten. Wir stehen uneingeschränkt zu unserer Arbeit und unseren Positionen, nur wurden genau diese in ihrem Artikel nicht ansatzweise wiedergegeben.