VAfK Weihnachtsaktion: Weihnachtsgeschenke an den Familienrichter

In keinem Land Europas verlieren Kinder nach einer Trennung so häufig den Kontakt zu einem Elternteil wie in Deutschland – häufig unter Mitwirkung von Familiengerichten und ohne, dass dieser Elternteil sich etwas hat zuschulden kommen lassen.

 

Ein leeres Kinderzimmer. Nur Erinnerungen bleiben dem Vater (oder der Mutter) an sein Kind. Sie wurden voneinander entfremdet. Viel zu häufiger Alltag in Deutschland.

Darum ruft der Verein Väteraufbruch für Kinder e.V. mit seiner diesjährigen Weihnachtaktion dazu auf, dass entfremdete Eltern Weihnachtsgeschenke für ihre Kinder an die Familienrichter schicken, die mit dem Fall befasst waren.

„Wir wollen damit ein Zeichen setzen, genauer hinzuschauen. Kein Kind sollte ohne Not einen liebenden Elternteil verlieren“, erklärt Markus Witt, Mitglied im Bundesvorstand des Vereins, die Beweggründe der Aktion. Dabei geht es nicht um Schuldzuweisungen. Richter wissen häufig nicht, wie sich die Fälle entwickeln, nachdem sie eine Entscheidung getroffen haben. Die Akte ist geschlossen. In den Familien wirken die Entscheidungen häufig noch viele Jahre oder Jahrzehnte nach. Die Geschenke an die Kinder sollen den Richter/die Richterin daran erinnern. Die Geschenke sollen dann durch das Gericht an die Kinder weitergesendet werden, denn häufig werden die Geschenke des entfremdeten Elternteils direkt abgelehnt und erreichen die Kinder nicht.

Der Verein, der seit über 30 Jahren ehrenamtlich bundesweit Mütter und Väter in häufig schwierigen Trennungssituationen berät hofft, dass durch die Aktion bei den Richtern ein stärkeres Bewusstsein für die Tragweite der eigenen Entscheidungen wächst. Gerichte, Ämter und Beratungsstellen sollten zukünftig noch mehr darauf achten, dass den Kindern dauerhaft beide Eltern erhalten bleiben. Der Verlust eines Elternteils zieht für Kinder ein häufig lebenslanges Trauma nach sich.

„Wir rufen alle entfremdeten Eltern und auch Großeltern und Familienangehörigen auf, sich an der Aktion zu beteiligen. Sie sollen zeigen, dass ihr Schicksal und das der Kinder nicht mit dem Schließen des Aktendeckels endete“, meint Witt und hofft, dass möglichst viele Kinder auf diesem Weg zumindest ein Lebenszeichen von ihrem entfremdeten Elternteil erhalten.

Eine Beschreibung der Aktion und Vorlagen zum Anschreiben an die Gerichte hat der Verein auf seiner Homepage veröffentlicht.