Steinzeitlich. So lässt sich der aktuelle Stand des über 100 Jahre alten Familienrechts bezeichnen. Nun gibt es Reformvorschläge [1], die vom Bundesjustizministerium vorgestellt wurden. Was auf den ersten Blick sinnvoll erscheint, entpuppt sich bei genauerer Betrachtung als große Enttäuschung.
„Hier wird alter Wein in neuen Schläuchen präsentiert“, meint Markus Witt, Mitglied im Bundesvorstand des Väteraufbruch für Kinder e.V. Viele der angeblichen Reformvorschläge seien genau so bereits heute im BGB enthalten, andere durch die obersten Gerichte schon lange geklärt.
Das Ziel, Eltern zu mehr einvernehmlichen Entscheidungen zu verhelfen, wird so nicht erreicht werden können. Es ist vielmehr zu befürchten, dass einige der Reformvorschläge zu mehr Gerichtsverfahren führen. „Der Schuss wird nach hinten losgehen, wenn die Eltern weiterhin in den Wettbewerb getrieben werden, wer der bessere Elternteil sei. Wer durch gezielte Eskalation den Streit auf dem Rücken des Kindes zu seinen Gunsten entscheiden kann, also für den Elternteil, bei dem das Kind ist, gibt es auch weiterhin keine Motivation, sich zu einigen“ erklärt Witt.
Es brauche einen Grundsatz, dass der Elternteil, der sich auch ernsthaft um eine Lösung bemüht und so das Kind entlasten will, im Zweifelsfall bessere Aussichten im Fall einer gerichtlichen Entscheidung hat. So wären beide Elternteile motiviert an einer Einigung zu arbeiten und gerichtliche Entscheidungen würden überflüssig werden. Entsprechende Beratungen sollten, wie in anderen Ländern auch, verpflichtend für beide Eltern sein.
Positiv anzumerken ist, dass die gemeinsame elterliche Sorge ab Geburt nun auch bei nicht verheirateten Eltern gelten soll. Somit würde der bereits bei Einführung der Sorgerechtsreform 2013 heftig kritisierte Geburtsfehler der bisherigen Regelung endlich korrigiert.
Es sei jetzt wichtig, dass umgehend eine breit angelegte Diskussion unter Einbeziehung aller Beteiligten erfolge, damit ein „Reförmchen“ nicht heimlich, still und leise durchgewunken wird. Zwar hatte das Familienministerium mit den sogenannten Zukunftsgesprächen „Gemeinsam getrennt erziehen“ [2] 2017 ein entsprechendes Format geschaffen. Dieses wurde trotz sehr positiver Reaktionen der Teilnehmer nicht fortgeführt. Die jetzigen Reformvorschläge aus den Hinterzimmern des Ministeriums zeigen aber deutlich, dass eine breite Basis für echte Reformen notwendig ist. Es bleibt zu hoffen, dass das Justizministerium die deutliche Kritik an den Vorschlägen zum Anlass nimmt, um doch noch den Weg hin zu einem zeitgemäßen und zukunftsfähigen Familienrecht zu finden.
[1] https://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2019/102919_AG_SorgeUndUmgangsrecht.html
[2] https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/presse/pressemitteilungen/gemeinsam-getrennt-erziehen--wunsch-und-wirklichkeit-von-trennungsfamilien/117392