Berechnung des Kindesunterhalts ist nicht mehr zeitgemäß – strukturelle Teilzeitarmut von Kindern wird gefördert

Mit Veröffentlichung der neuen Düsseldorfer Tabelle zur Berechnung des Kindesunterhalts steigen die Bedarfssätze erneut – der Mindestbedarf der Unterhaltspflichtigen bleibt aber weiterhin systematisch zu niedrig. Eine grundlegende Reform des Unterhaltsrechts ist nach wie vor nicht in Sicht.

Mit Anhebung der Beiträge zum Kindesunterhalt verschärft sich erneut ein Problem, welches im Schatten der öffentlichen Diskussion um (angebliche) Unterhaltspreller und Führerscheinentzug die Gemüter der Betroffenen bewegt. Viele Unterhaltspflichtige können nicht zahlen, der Mindestlohn reicht nicht einmal ansatzweise aus, um auch nur für ein Kind den Mindestunterhalt leisten zu können. Hinzu kommt, dass der Selbstbehalt von 1080 EUR, also der Betrag, der dem Unterhaltszahler mindestens zum Leben bleiben muss, der Inflationsentwicklung schon seit Jahren nicht mehr angepasst wurde. „Damit leben immer mehr Unterhaltszahler in Armut, obwohl sie „statistisch“ nicht arm sind“, erklärt Markus Witt, Mitglied im Bundesvorstand des Vereins Väteraufbruch für Kinder e.V. Denn Unterhaltszahlungen werden quasi als „Hobby“ angesehen und weder steuerlich noch sonst irgendwie berücksichtigt. Die im Selbstbehalt beispielsweise vorgesehenen 380 EUR fürs Wohnen reichen nicht ansatzweise für eine Wohnung aus – geschweige denn für ein Kinderzimmer. Für die Kinder bedeutet das, dass diese quasi in „Teilzeitarmut“ leben, wenn sie bei ihrem unterhaltszahlenden Elternteil sind, und dass ihnen vielfach mangels eigenem Kinderzimmer eine gleichwertige Betreuung durch beide Eltern verwehrt wird. Berufstätige Unterhaltszahler sind noch schlechter gestellt als arbeitslose Sozialhilfeempfänger, denen zumindest die adäquate Betreuung ihrer Kinder im Rahmen der Sozialhilfe ermöglicht wird.

„Der Gesetzgeber hat es seit Jahren versäumt, ein zeitgemäßes Unterhaltsrecht auf den Weg zu bringen, welches auf der einen Seite die Erziehungsleistungen beider Eltern berücksichtigt und auf der anderen Seite den Kindern ein menschenwürdiges Leben mit beiden Eltern ermöglicht“ erklärt Witt weiter. Noch immer gilt im Unterhaltsrecht der Grundsatz „einer betreut – einer zahlt“. Die rechtlich günstigste Variante ist noch immer, sich überhaupt nicht um sein Kind zu kümmern. „Das geht an der Lebenswirklichkeit von Eltern vorbei und ist für liebende Eltern nicht akzeptabel.“

Notwendig ist aus Sicht des Vereins, dass es einen Paradigmenwechsel hin zum gemeinsamen Erziehen, hin zu „beide betreuen, beide zahlen“ gibt. Ähnlich hatten sich bereits der Deutsche Familiengerichtstag und der Deutsche Juristentag geäußert – bislang allerdings ohne konkrete Maßnahmen seitens der Politik. „Wenn wir in der Vorweihnachtszeit einen Wunsch äußern könnten, dann den, dass endlich gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, unter denen Eltern sich nicht mehr um den Unterhalt streiten müssen, weil es faire Lösungen für beide Eltern gibt“, meint Witt. Vielleicht würde es dann unterm Weihnachtsbaum wieder mehr strahlende Kinderaugen geben – bei Mama und bei Papa.