Trennungskinder können auch zwei zu Hause haben

Das Hanseatische Oberlandesgericht (2 UF 106/14) hat mit einem alten Vorurteil aufgeräumt: Kinder können sehr gut an zwei Lebensmittelpunkten leben.

 

Wenn Eltern sich trennen stellt sich die Frage, bei wem die Kinder künftig leben sollen. In der Praxis beantworten viele Eltern diese Frage einvernehmlich so, dass ihre Kinder bei beiden Eltern zu Hause sind und sie sich die Betreuung und Erziehung in Alltag und Freizeit partnerschaftlich teilen – sie leben die Paritätische Doppelresidenz (Wechselmodell).

Muss, die Frage jedoch durch das Familiengericht beantwortet werden, so wurde dieses Modell bisher regelmäßig mit der Begründung abgelehnt, dass ein Kind einen Lebensmittelpunkt brauche. Ein Elternteil, zumeist der Vater, wurde fortan zum Wochenendgastgeber gegenüber seinem Kind bestimmt, mit dem er bis dahin genauso selbstverständlich zusammengelebt hat wie der andere Elternteil. Eine wissenschaftliche Grundlage für diese „Lebensmittelpunkthypothese“ gab es nicht. Das Hanseatische Oberlandesgericht hat sich dieser Frage angenommen und ist zu dem Schluss gekommen: „Es ist vielmehr empirisch belegt, dass Kinder sehr gut mit zwei Elternhäusern leben können“. (…) „ Jedoch zeigt der Umstand, dass eine paritätische Aufteilung der Betreuungsanteile in vielen Ländern mittlerweile Gang und Gäbe und teilweise sogar gesetzliche Regelfall ist, zumindest für eine absolute Offenheit in der individuellen Entscheidungsfindung“

Für Markus Witt vom Verein Väteraufbruch für Kinder e.V. ist diese Entwicklung ein positives Signal: „Es ist gut, dass mit überholten Vorurteilen gegenüber der Paritätischen Doppelresidenz aufgeräumt wird. Gefragt ist aber auch der Gesetzgeber, den passenden rechtlichen Rahmen zu schaffen, wie es die Parlamentarische Versammlung des Europarates im Oktober 2015 mit ihrer Resolution 2079 gefordert hat“.

Das Zusammenleben mit beiden Eltern ist für Kinder eine Selbstverständlichkeit, sie wollen sich nach einer Trennung der Eltern nicht zwischen Mama und Papa entscheiden müssen. Diese Möglichkeit sollte in unserer heutigen Gesellschaft, in welcher bei zusammenlebenden Eltern die Aufgaben in Beruf und Familie zunehmend gleichberechtigt aufgeteilt werden, selbstverständlich sein. „In Deutschland ist es wohl noch ein längerer Weg, bis sich die Paritätische Doppelresidenz als Leitbild etabliert hat“ so Witt weiter. Die positiven wissenschaftlichen Erkenntnisse anderer Staaten zeigen aber, dass es auch bei uns nur noch eine Frage der Zeit sein wird, bis Kinder auch nach einer Trennung stolz verkünden können was eigentlich selbstverständlich sein sollte: Ich lebe bei Mama UND Papa.