Im vorliegenden Fall bemüht sich ein Vater seit über 10 Jahren durch alle Instanzen erfolglos darum, einen geregelten Umgang mit seinem Sohn zu haben. Zwar gab es gerichtliche Umgangsregelungen, nur konnten diese gegen den Willen der Mutter aufgrund der Besonderheiten des deutschen Familienrechtssystems nicht wirksam umgesetzt werden. Die Verhängten Strafen von insgesamt 300 EUR für insgesamt 6 Verstöße waren nicht geeignet, das Recht von Vater und Sohn auf gemeinsames Familienleben umzusetzen, eine Verzögerung der Verfahren durch die Gerichte könne auch nicht wirksam begegnet werden. Obwohl durch den Umgang mit seinem Sohn einer Entfremdung vorgebeugt werden sollte, wurde dieser durch das Familienrechtssystem sogar noch Vorschub geleistet.
Der Väteraufbruch für Kinder bezeichnete dies als den leider noch oft erlebten Normalfall im deutschen Familienrechtssystem. Änderungen wären daher dringend notwendig. Zwar wurde anerkannt, dass mittlerweile auch nicht verheiratete Väter einen besseren Zugang zum gemeinsamen Sorgerecht hätten. Auch dies wurde in Deutschland aber erst nach einer festgestellten Menschenrechtsverletzung durch den EGMR umgesetzt. Zudem könne ein gemeinsames Sorgerecht nur sinnvoll ausgeübt werden, wenn beide Elternteile auch gemeinsames Familienleben mit ihren Kindern verbringen können. Es sei daher dringend geboten, die notwendigen Änderungen am Familienrechtssystem nun endlich umzusetzen.
Die Kindheit ist nur ein sehr begrenzter Zeitraum, mehr als 25 Jahre sind bereits verstrichen und haben eine Generation von dem einen Elternteil entfremdeten Kindern zurück gelassen. Es geht hier vor allem auch um das Recht der Kinder auf Erziehung durch beide Eltern (§18 UN-Kinderrechtskonvention) wie betont wurde. Der Väteraufbruch für Kinder setzt sich seit 1988 aktiv dafür ein, dass allen Kindern beide Eltern auch nach einer Trennung erhalten bleiben.
Der Gesetzgeber ist nun aufgefordert umgehend durch gesetzliche Regelungen dafür zu sorgen, dass auch im deutschen Familienrechtssystem die Menschenrechte gewahrt werden. Dies sei schon allein eine moralische Verpflichtung des Gesetzgebers gegenüber seinen Bürgern. Es bleibt zu hoffen, dass die seit langem bekannten Missstände im Deutschen Familienrechtssystem nun endlich ausgeräumt werden, nachdem Deutschland schon ca. 30 mal für entsprechende Verstöße vom EGMR abgemahnt wurde.