Zeit für den Wechsel: Vom klassischen Residenzmodell zur Paritätischen Doppelresidenz

Unter dem Thema "Residenz oder Doppelresidenz - das Wechselmodell" lädt der Verein Väteraufbruch für Kinder e. V. zu seinem 13. Familienkongress in Halle (Saale) am 15. und 16. November 2014 ein.

Die meisten Kinder wollen „am liebsten beide Eltern gleich“ behalten, wenn sich eine Familie auflöst. Auch viele fachkundige Erwachsene suchen nach gangbaren Wegen, um die Familie nach einer Trennung kinderfreundlich zu gestalten.

Das Betreuungsmodell der Paritätischen Doppelresidenz trifft zunehmend auch in Deutschland auf positive Resonanz. Die Frage nach der adäquaten Kinderbetreuung nach Trennung und Scheidung ist längst aus einer Nische heraus zu einem zentralen Thema geworden.

International wird zu diesem Thema bereits seit fast 40 Jahren mit überwältigend positiven Ergebnissen für die Paritätische Doppelresidenz geforscht. In der Wissenschaft besteht längst Einigkeit darüber, dass die abwechselnde, gleichwertige Betreuung von Kindern durch ihre getrennt lebenden Eltern die in der Regel für die Kinder förderlichste Betreuungsform ist und ihnen Entwicklungsmöglichkeiten bietet, welche der "klassischen" Familie am nächsten kommen. Demgegenüber bevorzugt das deutsche Familienrechtssystem noch immer das Residenzmodell, bei dem nach dem Vorbild der Hausfrauenehe ein Elternteil (zumeist die Mutter) die Kinder hauptverantwortlich betreut und erzieht und der andere Elternteil (zumeist der Vater) hauptverantwortlich für den Unterhalt zuständig ist und lediglich "Umgang“ mit den Kindern hat. Das Residenzmodell wird der Lebensrealität der modernen Familie, in der beide Eltern Familien- und Erwerbsarbeit gleichverantwortlich miteinander teilen, nicht gerecht. Es birgt außerdem nachweislich erhebliche Konfliktpotentiale für die Eltern und Entwicklungsrisiken für die Kinder, weil es den Elternkonflikt häufig nicht löst sondern konserviert oder gar eskaliert. Nicht erst seit den Veröffentlichungen von Prof. Dr. jur. Hildegund Sünderhauf ist bekannt, dass die vielen der bisher stereotyp verwendeten Bedenken gegen eine gerichtliche Anordnung des Wechselmodells seit langem wissenschaftlich widerlegt sind (u.a. ihr Aufsatz „Vorurteile gegen das Wechselmodell - was stimmt, was nicht“ in www.famrb.de/media/Suenderhauf_FamRB.PDF).

Viele getrennt lebende, verantwortungsbewusste Eltern haben die Chancen der Paritätischen Doppelresistenz bereits erkannt und betreuen und erziehen ihre Kinder gleichverantwortlich. Die gesellschaftliche Realität ist der Familienrechtspraxis also schon voraus, die oft gerade dann versagt, wenn es zu familiengerichtlichen Verfahren kommt. In Einzelfällen ist eine Trendwende jedoch bereits erkennbar.

Hierzu bedarf es der Information, der offenen Diskussion und des interdisziplinären Austauschs. Wir laden Sie daher ein, sich mit uns und unseren Referenten aus verschiedenen Fachrichtungen zum Thema zu informieren und zu diskutieren. Weitere Informationen erhalten Sie unter http://www.familienkongress.vaeteraufbruch.de/.