Kinder- und Elternrechte: Väter wollen ihre Kinder gleichberechtigt betreuen

Frankfurt, 17.02.2014. Der Bundesverband Väteraufbruch für Kinder (VAfK) fordert nicht nur ein gemeinsames Sorgerecht für beide Eltern, sondern auch eine gleichberechtigte und gleichverantwortliche Betreuung der Kinder von Anfang an als Regelfall. Die bisherigen Reformen des deutschen Familienrechts greifen zu kurz, weil sie nicht sicherstellen, dass von Trennung oder Scheidung betroffene Kinder in ausreichendem Umfang Kontakt zu Mutter und Vater haben.

In seinem im Rahmen der Bundesmitgliederversammlung am 15.02.2014 in Frankfurt/M verabschiedeten Positionspapier ruft der Interessenverband für Väter-, Kinder- und Familienrechte Politik und Justiz dazu auf, die in anderen Ländern wie Australien, Belgien, Frankreich, Norwegen und Schweden bereits erfolgreich praktizierte Paritätische Doppelresidenz[1] auch in Deutschland zur Regel zu machen. „Immer mehr wissenschaftliche Untersuchungen[2] und praktische Erfahrungen bestätigen, dass das Betreuungsmodell der Paritätischen Doppelresidenz (auch als Wechselmodell bekannt) für Kinder getrennt lebender Eltern die beste Lösung ist, denn es erhält ihnen ein Familienleben mit beiden Eltern nicht nur in der Freizeit, sondern auch im Alltag“, erklärt Angela Hoffmeyer, Mitglied des VAfK-Bundesvorstands. Sie ist eine der zahlreichen Frauen, die sich in der 1988 gegründeten Väterorganisation engagieren.

Obwohl Väter heute viel stärker in die Betreuung ihrer Kinder eingebunden sind, greift die deutsche Familienrechtsprechung nach Trennung und Scheidung noch immer auf ein tradiertes Betreuungsmodell zurück: Die Mutter kümmert sich um die Kinder, der Vater um ihre materielle Versorgung – allerdings ohne eine gleichwertige Mitverantwortung in der Betreuung und Erziehung der Kinder. Die Praxis, Kindern einen Hauptaufenthalts-Elternteil (in der Regel die Mutter) zuzuweisen und dem anderen Elternteil beschränkte Umgangszeiten “zu gewähren“, entspricht nicht den Vorgaben des Grundgesetzes und der UN-Kinderrechtskonvention. „Die paritätische Doppelresidenz ist zudem die konsequente Umsetzung einer auf die Gleichstellung von Mann und Frau und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ausgerichteten Politik und steht für einen längst überfälligen Paradigmenwechsel im deutschen Familienrecht“, so Hoffmeyer. Sie leitet seit 2012 die Projektgruppe Paritätische Doppelresidenz des VAfK, die in Kooperation mit internationalen Partnern den aktuellen Stand der Forschung und Praxis analysiert und dokumentiert und die Umsetzung  der Paritätischen Doppelresidenz auch in Deutschland u. a. durch Fachveranstaltungen unterstützt.

Weitere Informationen:
Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de / www.twohomes.org

Position „Paritätische Doppelresidenz“:
http://www.vaeteraufbruch.de/index.php?id=doppelresidenz

Kontakt:

Leitung der Projektgruppe „Paritätische Doppelresidenz“:
Angela Hoffmeyer, Mitglied des Bundesvorstands        
E-Mail:
hoffmeyer@vafk.de, Tel.: +49-170-80 04 615    

Bundesgeschäftsstelle:
Rüdiger Meyer-Spelbrink, Bundesgeschäftsführer
E-Mail:
meyer-spelbrink@vafk.de,  Tel.: +49-6627-91 50 434 oder 0162-83 99 123

Der Väteraufbruch für Kinder e. V. (VAfK) ist der mitgliederstärkste bundesweit vertretene Interessenverband für Väter-, Kinder- und Familienrechte mit ca. 100 Kreisgruppen und Kontaktstellen und über 3.000 Mitgliedern, darunter ca. 5 % Frauen.



[1]Paritätische Doppelresidenz bedeutet die gleichwertige, abwechselnde Betreuung von Kindern durch ihre getrennt lebenden bzw. geschiedenen Eltern. Dieses Betreuungsmodell ermöglicht die Aufrechterhaltung und Förderung der Beziehung des Kindes zubeiden Elternteilen. Der Gefahr einer Eltern-Kind-Entfremdung und damit verbundenen psychischen und gesellschaftlichen Schäden wird ebenso im Ansatz entgegengewirkt wie eskalierenden Elternkonflikten. Der Zeitanteil der Betreuung sollte in der Regel annähernd hälftig sein und kann dynamisch an das Alter des Kindes und die individuelle Lebenssituation angepasst werden.

[2] vgl. Prof. Dr. jur. Hildegund Sünderhauf, „Wechselmodell: Psychologie, Recht, Praxis“, Springer Verlag (2013)