Ledige Väter bleiben bei der Geburt ihres Kindes weiterhin von wichtigen, identitätsprägenden Entscheidungen faktisch ausgeschlossen! Unverheiratete Mütter können weiterhin bis zu einer Entscheidung des Familiengerichts für das gemeinsame Kind Tatsachen schaffen, die später nicht mehr oder kaum revidierbar sind: beispielsweise Wahl des Geburts- und Wohnorts, medizinische Maßnahmen wie Operationen oder Impfungen, des Namens, der Religion, von rituellen Vorgängen, z.B. einer Taufe.
Der VAfK erkennt in dieser ‚Reform’ die Fortschreibung der bisherigen gesetzlichen Sorgerechtsregelung, die der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im Dezember 2009 als Menschenrechtsverletzung verworfen hatte! Deswegen fordert der VAfK die Bundesregierung bereits heute auf, die notwendige Nachbesserung der Reform unverzüglich einzuleiten! Das Sorgerecht unverheirateter Väter für ihr Kind muss auch in Deutschland im gleichen Maß gewährleistet werden wie es in den meisten Staaten Europas heute bereits üblich ist! Denn hier erhalten mit der Feststellung der Vaterschaft beide Eltern für ihr Kind das gemeinsame Sorgerecht! Aus diesem Grund erwartet der VAfK weitere Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht und auch dem EGMR!
“Angesichts der Tatsache, dass im letzten Jahr in Deutschland so wenig Kinder geboren wurden wie niemals zuvor”, so der VAfK-Bundesvorsitzende Rainer Sonnenberger, “müsste die Bundesregierung die Strategie verfolgen, auch in Deutschland die Väter stärker in das Leben ihrer Kinder einzubinden! Was mit den Vätermonaten begonnen wurde, muss beim Sorgerecht lediger Väter für ihre Kinder konsequent fortgesetzt werden. Mit ihrer halbherzigen, unzureichenden Mini-Reform grenzt die Politik die vielen ledigen Väter aus, die für ihre Kinder freiwillig Verantwortung übernehmen wollen!”