Hannover/Frankfurt. Weil er sich in zwei Gerichtsverfahren um sein Umgangsrecht nicht gegen die Verweigerungshaltung der Mutter seines Sohnes durchsetzen konnte, hatte der Hannoveraner sein Zelt an der Waterloo-Säule aufgeschlagen und am 12.September einen Hungerstreik begonnen. Damit wollte der Vater auf seine Notlage und auch auf bemerkenswerte Umstände und Bedingungen eines Urteils des Amtsgerichts Hannover aufmerksam machen. Denn darin verfügt wurde eine strafbedrohte ‚Kontaktsperre’ des Vaters hinsichtlich seines 13jährigen Sohnes bis 2013. Der ‚Kommunale Sozialdienst’ der Landeshauptstadt Hannover beteiligte sich im Prozess auf Seiten der Mutter.
Nun hat Ciris Kaplan nach 14 Tagen Hungerstreik seine Verzweiflungsaktion beendet. Zuvor hatte eine Ärztin eine Gesundheitsgefährdung festgestellt und anwesende Vertreter der Organisation Väteraufbruch für Kinder e.V. (VAfK) ihm zugesichert, dass sie sich seines Falls annehmen werden.
VAfK-Pressesprecher Klaus Gerosa, München: „Der Grundtenor des jüngsten Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zugunsten der Rechte von leiblichen Vätern sollte im ‚Fall Kaplan’ Behörden und Justiz zu denken geben. Das bisherige Verhalten von Behörden in Hannover und die erfolgte Rechtssprechung sollte vor diesem Hintergrund kritisch hinterfragt werden!“
Die Stadt Hannover, Fachbereich ‚Jugend und Familie’, hatte einen schriftlichen Appell des 1. Vorstands des VAfK-Kreisvereins Hannover, der bereits Mitte vergangener Woche auf die „sich zuspitzende Situation“ der Gesundheitsgefährdung des Vaters hingewiesen hatte, negiert. Der VAfK-
Bundesverband, der erst zum Wochenende hin eingeschaltet wurde, hatte noch am Freitag einen Kompromiss-Vorschlag an die Stadtbehörde ‚Jugend und Familie’ sowie das OB-Büro der Stadt Hannover gerichtet, den Hungerstreikenden mit einer Zusage für Mediation der Eltern und psychologischer Betreuung des Sohns zur Einstellung seiner Aktion entgegen zu kommen. Beide Angebote wurde nicht beantwortet.
Der Vorstand des VAfK-Kreisvereins Hannover, Burkhart Tabel, konnte den Vater Ciris Kaplan zur Aufgabe bewegen und hat ihm dafür Unterstützung versprochen. Dies betreffe auch die Prüfung der Auslegung gesetzlicher Vorgaben und Rechte, die Verhältnismäßigkeit der behördlichen Maßnahmen als auch die Verantwortlichkeiten der Beteiligten.
Burkhart Tabel zitierte ihm dazu einen VAfK-Leitsatz, der nach dem EGMR-Urteil auf dem diesjährigen VAfK-Bundesaktiventreffen am 17.September in Frankfurt aufgestellt wurde: „Die Bindung zu Vater und Mutter ist eine elementare Voraussetzung für die körperliche, geistige und seelische Entwicklung ihres Kindes. Das Verhindern oder Unterbrechen der Bindung zwischen dem Kind und seinen beiden Eltern verletzt das Menschenrecht des Kindes und des ausgegrenzten Elternteils.“
Informationen:
Der VAfK ist der größte bundesweit vertretene Interessenverband für Väter mit
bundesweit 94 Kreisvereinen und über 3000 Mitgliedern.
Ansprechpartner:
Burkhart Tabel , VAfK-Kreisverein Hannover, stellv. Vorsitzender
tabel@vafk.de, Tel. 0171 - 4 62 70 64
Klaus Gerosa (Bundesvorstand/Pressesprecher)
gerosa@vafk.de , Tel. 0170 - 7 71 29 40
Rüdiger Meyer-Spelbrink (Bundesgeschäftsführer)
meyer-spelbrink@vafk.de, Tel. 0162 – 83 99 123