Internationaler Kindertag ! – Heile Kinderwelt in Deutschland ?

Ein besonders dicker Kuss zum Aufwachen, eine kleine Überraschung, Feiern im Kindergarten und der Schule – heute ist internationaler Kindertag

Der Kindertag geht zurück auf die Weltkonferenz für das Wohlergehen der Kinder im August 1925, zu welcher 54 Vertreter verschiedener Staaten zusammenkamen und die Genfer Erklärung zum Schutze der Kinder verabschiedeten. Im Anschluss an die Konferenz führten viele Regierungen einen Kindertag ein. Das Datum des Kindertages variiert sehr stark zwischen verschiedenen Staaten. Über 30 Staaten übernahmen den 1. Juni als internationalen Kindertag. Während der Trennung Deutschlands fand der Kindertag in der DDR am 1. Juni und in der BRD am 20. September (Weltkindertag) statt. Seit der Deutschen Wiedervereinigung werden beide Tage festlich begangen.

 

 

Aber existiert in Deutschland wirklich die umsorgte heile Kinderwelt, die wir so gern hätten?

 

Es ist viel erreicht worden in den letzten Jahren. Kinderarmut, Missbrauchsfälle und Verwahrlosung werden bekämpft und verurteilt, stehen immer wieder medial in der Öffentlichkeit. Die Familie als Keimzelle der Gesellschaft wird gerade in Wahlzeiten immer wieder hochgehalten und viel ist für sie in den letzten Jahren auch geschehen.

 

Doch über einen Punkt, über den man täglich berichten könnte, wird mehr geschwiegen als berichtet: das Recht der Kinder auf Vater und Mutter als unentziehbares Grund- und Menschenrecht und damit das Sorgerecht beider Elternteile als Grundrecht der Kinder.

 

Mal ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, mal ein kurzer Bericht hier, mal eine Medienkritik dort, aber Deutschland trottet mit seiner rückschrittlichen Rechtsprechung weiter den anderen Ländern der EU hinterher. Und diese Rechtsprechung wird von vielen, zu vielen geduldet, hingenommen und teils wider besseren Wissens umgesetzt.

 

Waren noch vor 40 Jahren nur 6 % aller Kinder unehelich, so sind es heute in den alten Bundesländern rechnerisch eines von vieren und in den neuen Bundesländern fast zwei von drei Kindern, die nicht ehelich geboren werden. Für diese Kinder gilt dann, dass automatisch nur die Mutter das Sorgerecht bekommt. Der Vater hingegen bekommt dieses nur, wenn die Mutter diesem Ansinnen zustimmt. Damit bekommt die Mutter eine Allmacht über das Sorgerecht, welches eigentlich ein ureigenster Anspruch des Kindes gegenüber beiden Eltern ist.

 

Deutschland steht mit dieser Regelung im europäischen Vergleich ziemlich allein da. Lediglich in Österreich, der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Serbien hat die Mutter ein Vetorecht gegen die Sorgeberechtigung des Vaters. Bei der überwiegenden Mehrheit der Mitgliedsländer des Europarates bekommt der Kindesvater mit der Vaterschaftsfeststellung auch die gemeinsame Sorge für das Kind eingerichtet.

 

Unzählige Studien beweisen für eine gesunde Entwicklung der Kinder längst die familiäre, soziale und emotionale Wichtigkeit des Kontaktes von Kindern zu ihrem Vater. Doch in der Gesellschaft scheint diese Bedeutung für die Entwicklung der Kinder noch nicht angekommen, wird die Mutter-Kind-Beziehung weiter blind manifestiert und der Vater oft ausgegrenzt.

 

Kinder brauchen beide Eltern und wollen nicht zu Machtinstrumenten gescheiterter Beziehungen werden. Sie wollen sich in aller Regel nicht für den einen oder anderen Elternteil entscheiden, wollen ihre Liebe zu den Eltern nicht in starre Zeitfenster pressen lassen. Dafür bedürfen sie einer Gesellschaft und einer ausgeübten und vollzogenen Rechtsprechung, die ihnen in größtmöglichem Umfang beide Elternteile erhält.

 

Erinnern wir uns der Kinderrechte an diesem Kindertag – auch wenn diese Rechte so manchmal gar nicht in die Köpfe der (Trennungs-)Eltern passen wollen. Den Kinderrechten ein Stück näher gekommen sind wir, wenn alle Kinder den Kontakt zu beiden Eltern aufrechterhalten können.

 

 

Literaturhinweis:

Väterkompass – Orientierunghilfe im Dickicht des deutschen Kindschaftsrechts.

Der deutschlandweit einzige Ratgeber für Väter, der helfen soll, den Kontakt zu ihren Kindern aufrechtzuerhalten - 2. Auflage erhältlich über: www.väterkompass.de oder Buchhandel ISBN 978-3-936341-14-0