Doppelresidenz (Wechselmodell) für Kinder soll gesetzlich geregelt werden

Auf Initiative Sachsens (https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/211678) hat sich die Justizministerkonferenz am 22.06.2017 dafür ausgesprochen, dass die Doppelresidenz (http://www.doppelresidenz.org/) gesetzlich geregelt werden soll. Es brauche einheitliche klare Vorgaben und eine Anpassung der Gesetze an die gesellschaftliche Realität.

Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes zur Doppelresidenz aus Februar 2017, dem Beschluss des FDP-Bundesparteitages, die Doppelresidenz als Leitmodell zu etablieren und der Verankerung eben dieses Zieles im NRW-Koalitionsvertrag von CDU und FDP ist dies nun ein weiterer wichtiger Schritt, um das Leben von Kindern getrennter Eltern in Deutschland endlich zeitgemäß zu regeln.

„Was uns bevor steht ist nicht weniger als ein lange überfällige, gesetzliche Anpassung an den gesellschaftlicher Wandel. Von alleinerziehend zu getrennterziehend, von „einer betreut, einer zahlt“ zu gemeinsamer Betreuungs- und finanzieller Verantwortung auch nach einer Trennung“ erklärt Markus Witt, Mitglied im Bundesvorstand des Vereins Väteraufbruch für Kinder e.V.. Dort setzt man sich seit fast 30 Jahren dafür ein, dass Mütter und Väter nach einer Trennung auf Augenhöhe gemeinsam für ihre Kinder sorgen können und dürfen.

„Bis heute ist eine gleichberechtigte Elternschaft nach einer Trennung rechtlich ausgeschlossen, die rechtlichen Hindernisse ein riesiges Problem. Die Weichenstellung der Justizministerkonferenz lässt hoffen, dass sich dies zumindest in der nächsten Legislaturperiode ändern wird“ so Witt weiter. Deutschland hat in dieser Hinsicht einen erheblichen Nachholbedarf gegenüber seinen europäischen Partnern und hat sich bisher nicht einmal bereit erklärt, entsprechende europäische Empfehlungen[1] umzusetzen. Aktuell befinden sich die Bundesparteien in der Programmfindungsphase. Es bleibt spannend, welche Parteien sich der Realität von Trennungsfamilien stellen und politische Initiativen fordern werden. Der Verein wird rechtzeitig vor der Bundestagswahl interessierten Eltern anhand seiner Wahlprüfsteine die Position der Parteien als Orientierungshilfe zur Verfügung stellen.


[1]  So beispielsweise die einstimmig angenommene Resolution 2079(2015) der parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 2. Oktober 2015