Die 2. Studie (nach der ersten von 2007) zeigt eine noch einmal deutlich gestiegene Bereitschaft von Männern und Vätern, sich gleichberechtigt in die Familie einbringen zu wollen, und dies von Anfang an. Von der Deutlichkeit der Ergebnisse war selbst Markus Witt, Mitglied im Bundesvorstand des Vereins „Väteraufbruch für Kinder e.V.“ überrascht. „Die Entwicklung selbst spüren wir seit unserer Gründung 1988 sehr deutlich. Das die gleichberechtigte Elternschaft, gerade nach einer Trennung, mittlerweile wichtigster Wunsch von Männern ist zeigt, dass wir mit unseren Forderungen richtig liegen. Die Politik muss nun endlich Taten folgen lassen und die Versäumnisse der letzten Jahrzehnte, auch im internationalen Vergleich, aufholen“.
Politische Konzepte sind bisher aber noch nicht erkennbar. Im Wahljahr könnten Männer, die immerhin rund 50% der Wahlbevölkerung ausmachen, einen entscheidenden Impuls geben. Es wäre fatal, wenn die Politik der Unzufriedenheit von Männern nicht mit entsprechenden Konzepten begegnet.
Auch aus Europa steigt der Druck auf die deutsche Politik. Die Parlamentarische Versammlung des Europarates hat im Oktober 2015 mit ihrer einstimmig angenommenen Resolution 2079 (2015) unter dem Titel „Gleichstellung und gemeinsame elterliche Verantwortung: die Rolle der Väter“ eben diese Gleichstellung von Vater und Mutter, welche eigentlich auch das deutsche Grundgesetz vorsieht, eingefordert. Bislang hieß es dazu aus dem Justizministerium lediglich, man beabsichtige nicht, die Resolution zeitnah umzusetzen. Ob diese politische Weigerung, dem gesellschaftlichen Wandel Rechnung zu tragen, weiterhin haltbar sein wird darf angesichts der Deutlichkeit der Studienergebnisse bezweifelt werden.
„Die Studie zeigt überdeutlich, dass für Väter eine gleichberechtigte Elternschaft nach einer Trennung noch immer nicht möglich ist. Hier ist die Politik gefordert, dass Leitbild einer gemeinsamen elterlichen Gleichberechtigung auch nach einer Trennung fortzuschreiben – in Form der Doppelresidenz“* meint Witt und meint damit, dass Kinder nach einer Trennung bei beiden Eltern leben. Dies ist bisher im deutschen Recht jedoch noch nicht vorgesehen.
*) siehe auch www.doppelresidenz.org