Liebe Mitglieder und Freunde des Väteraufbruch für Kinder,
am 27. Februar 2017 hat der Bundesgerichtshof seine Entscheidung zum Wechselmodell verkündet (Link) und damit zahlreiche neue Möglichkeiten eröffnet. Für uns stellt sich nun die Frage, wie die Umsetzung der Gerichte In der Praxis aussieht.
Wir bitte daher darum uns kurze Erfahrungsberichte und (anonymisierte) Gerichtsentscheidungen zukommen zu lassen, in welchen auf die Rechtsprechung des BGH Bezug genommen wurde. Auch wenn es zu Vergleichen gekommen ist, bei denen Richter auf die BGH-Rechtsprechung Bezug genommen haben sind interessant. Die Vertraulichkeit persönlicher Daten sichern wir natürlich zu.
Bitte sendet diese an witt@vafk.dedetail
Ihr helft uns damit einen Überblick über die Entwicklung der Rechtsprechung rund um die Doppelresidenz zu erhalten und damit auch die Diskussion rund um die Doppelresidenz weiter nach vorn zu bringen.
P.S.: bitte nur Entscheidungen einsenden, welche sich ausdrücklich auch auf die neue BGH-Rechtsprechung XII ZB 601/15 beziehen. Für Einzelfallberatungen stehen weiterhin die Kreisvereine zur Verfügung.
Mit freundlichen GrüßenMarkus WittMitglied im Bundesvorstand des VAfK