Das die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses gefordert wird, ist richtig, damit Kindern getrennter Eltern kurzfristig besser geholfen werden kann. Es besteht nur die Gefahr, das damit der Blick auf den eigentlich dringend notwendigen Blick auf eine langfristige Verbesserung für die Kinder getrennter Eltern verstellt wird: der Blick auf die Kindergrundsicherung.
„Viele familienpolitische Leistungen für Kinder kommen bei diesen gar nicht an, da diese bei unzähligen Stellen beantragt werden müssen und einen enormen Verwaltungsaufwand bedeuten. Kinder getrennter Eltern werden nur in einem „alleinerziehenden“ Haushalt berücksichtigt und laufen Gefahr, im anderen Haushalt in Teilzeitarmut zu leben. Die geringen Rückholquoten des Unterhaltsvorschusses zeigen – viele unterhaltspflichtige können nicht zahlen“ erklärt Markus Witt, Bundesvorstand des Vereins Väteraufbruch für Kinder e.V. angesichts der immer wieder aufkommenden Debatte, welche gerade Väter immer wieder zu Unrecht als „Drückeberger“ bezichtigt.
Die Kindergrundsicherung würde die familienpolitischen Leistungen für Kinder zusammenfassen – allein die Bürokratievereinfachung würde zu erheblich mehr Mitteln für die Kinder führen und auch tatsächlich alle Kinder erreiche. Die Eltern würden sich an den Kosten der Kindergrundsicherung je nach Einkommen im Rahmen der Einkommensbesteuerung beteiligen. So wäre gewährleistet, das Kinder einkommensschwacher Eltern mehr Unterstützung bekommen als Kinder in gut verdienenden Haushalten.
„Wer es tatsächlich ernst damit meint Kindern getrennter Eltern helfen zu wollen, der darf sich in seinen Forderungen nicht nur auf den Unterhaltsvorschuss beschränken. Der Weg hin zur Kindergrundsicherung und zur dringend notwendigen Reform des Unterhaltsrechts, welches die Erziehungs- und Betreuungsleistungen beider Eltern berücksichtigt, muss jetzt beschritten werden“ meint Witt abschließend und weist damit auch darauf hin, dass das Unterhaltsprinzip „einer betreut, einer zahlt“ schon lange überholt ist, die meisten „Alleinerziehenden“ gemeinsam erziehend sind und auch dies auch gesetzlich endlich berücksichtigt werden müsse.