Anpassung von Kindesunterhalt: Lebensferne Zahlungsverpflichtungen

Zum 1.1.2017 soll der Kindesunterhalt den geänderten Lebensverhältnissen und Bedarfen der Kinder angepasst werden. Das Unterhaltssystem an sich ist aber schon lange nicht mehr zeitgemäß und müsste dringend geändert werden.

Ein Elternteil betreut, der andere zahlt. Das ist noch immer das Motto, dem das deutsche Kindesunterhaltsrecht folgt. Der Deutsche Familiengerichtstag stellte im Oktober 2015 fest, dass dies nicht mehr zeitgemäß ist und die gesetzlichen Regelungen grundlegend zu reformieren sind. Die sogenannte „Düsseldorfer Tabelle“, nach der in der Regel der Kindesunterhalt berechnet wird, kann die neue und komplexe Lebensrealität von immer mehr getrennten Eltern jedoch nicht abbilden – dafür wurde sie nicht geschaffen.

„Ein Kinderzimmer und auch Ausstattung fürs Kind finden unterhaltsrechtlich keinerlei Anerkennung. Dies entspricht aber nicht mehr der Lebenswirklichkeit vieler Eltern, welche sich auch nach einer Trennung gemeinsam in Alltag und Freizeit um ihre Kinder kümmern“ meint Markus Witt vom Verein Väteraufbruch für Kinder e.V. (VAfK). So entstehen vor allem bei den Unterhaltszahlern erhebliche Belastungen, welche oftmals kaum getragen werden können und sich negativ auf die Kinder auswirkt. Kümmern sich Unterhaltszahler verantwortungsvoll um ihre Kinder, so gilt dies als reines Privatvergnügen. Ein unhaltbarer Zustand, der sich mit jeder Anpassung weiter verschlechtert.

„Wir brauchen eine grundlegende Neuregelung des Unterhaltsrechts, welches das Engagement beider Eltern für ihre Kinder angemessen berücksichtigt. Dazu muss anerkannt werden, dass Kinder getrennter Eltern bei beiden Eltern wohnen und dies auch Mehrkosten zur Folge hat“ meint Witt weiter. Dies würde dem heutigen Verständnis von gemeinsamer und gleichverantwortlicher Elternschaft entsprechen. Gefordert ist der Gesetzgeber, welcher die längst überfällige Reform des Kindesunterhaltsrechtes endlich in Angriff nehmen muss. Das bisherige System und seine Anpassungen bringen Eltern und Kinder nur zu oft in große Not.

„Wichtig ist, dass auch in schwierigen wirtschaftlichen Verhältnissen die Versorgung der Kinder zu jeder Zeit gesichert ist. Daher plädieren wir für eine staatliche Kindergrundsicherung, an der sich beide Eltern im Rahmen ihrer Einkommensverhältnisse beteiligen müssen“ fordert Witt und weist darauf hin, dass dies ein wichtiger Prüfstein für die Positionierung der Parteien im kommenden Bundestagswahlkampf 2017 gegenüber den rund 3,5 Mio. getrennten Eltern mit minderjährigen Kindern sein wird.

Weitere Informationen:

Der VAfK hat bereits konkrete Forderungen zur Neuregelung des Unterhaltsrechtes unterbreitet. Weitere Informationen erhalten sie hier