Der Väteraufbruch für Kinder e.V. weist zur am 18.3.2019 im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages stattfindenden Anhörung zu einer Neuregelung des Abstammungsrechtes darauf hin, dass der vorliegende Vorschlag der Fraktion „Die Grünen“ für eine den heutigen Lebensverhältnissen entsprechende Neuregelung gänzlich ungeeignet ist.
Der Entwurf reduziert Kinder auf das Objekt der rechtlichen Zuordnung zu zwei weiblichen Erwachsenen, ohne das Recht des Kindes zu berücksichtigen, Kenntnis von seiner Abstammung und auch ein Recht auf Erziehung durch seinen Vater zu haben. Die Abstammung der Kinder und damit auch die Elternschaft sollte eindeutig, nämlich genetisch, geregelt werden. „Beziehungen zwischen Erwachsenen können sich immer wieder ändern. Die Abstammung der Kinder von Mutter und Vater aber ist die einzige, ihr Leben lang anhaltende Konstante“, betont Markus Witt, Mitglied im Bundesvorstand des Vereins. „Wenn ein Kind sich fragt, woher es besondere Begabungen, Neigungen oder auch Erbkrankheiten hat, dann sollten diese Fragen beantwortet werden können – dies können aber nur die leiblichen Eltern, unabhängig davon, ob sie zusammenleben oder nicht“, betont Witt. „Es ist das verbriefte Recht von Kindern und die Politik muss dem Rechnung tragen.“
Der Väteraufbruch für Kinder setzt sich dafür ein, dass die leiblichen Eltern auch die rechtlichen Eltern eines Kindes sind, unabhängig davon, in welcher Beziehungskonstellation diese leben. Die bisherige Regelung einer rein rechtlichen Vaterschaft, unabhängig davon, ob dieser auch der leibliche Vater ist, erweist sich angesichts des medizinischen Fortschritts, der eine eindeutige Feststellung der Vaterschaft ermöglicht, als überholt.
Darüber hinaus macht der Verein auch Vorschläge, wie die Rechtsverhältnisse in weiteren Familienkonstellationen wie Regenbogen- oder Patchwork-Familien eindeutig und vergleichsweise einfach geregelt werden könnten. Dem Verein ist es dabei wichtig zu betonen, dass er dabei keine Beziehungskonstellation zwischen Erwachsenen bevor- oder benachteiligen möchte –für die Kinder jedoch sollten vorrangig ihre leiblichen Eltern Verantwortung tragen.
Die Stellungnahme des Vereins ist auf den Seiten des Deutschen Bundestages und auf der eigenen Homepage veröffentlicht (vaeteraufbruch.de/abstammungsrecht). Parallel dazu gibt es auch erste Überlegungen des Bundesjustizministeriums zu einer Neuregelung des Abstammungsrechts. Hierauf hatten sich die Regierungsfraktionen im Koalitionsvertrag verständigt.