Das Leben in zwei Haushalten getrennter Eltern verursacht Mehrkosten, welche bei der Ermittlung des Bedarfes der Kinder bisher unberücksichtigt bleiben. Der Blick wird nur auf „Alleinerziehende“ gerichtet. Dabei bleibt der zweite Elternteil in der Betrachtung oftmals außen vor. Zu häufig verlieren Kinder den Kontakt zu einem Elternteil, oftmals dem Vater, da dieser nicht die notwendigen Mittel aufbringen kann, um die Kinder auch in seinem Haushalt zu versorgen. „Unsere Kinder haben aber das in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebene Recht, von beiden Eltern erzogen zu werden. Daher müssen wir auch beide Eltern als „getrennt erziehend“ in die Betrachtung mit einbeziehen und bei beiden das Existenzminimum der Kinder sicher stellen“ fordert Markus Witt, Pressesprecher des Vereins Väteraufbruch für Kinder. Es darf nicht sein, dass die Kinder bei einem Elternteil in Teilzeit-Armut leben müssen.
Weiterhin bedarf es eines einheitlichen Existenzminimums von Kindern, welches nicht durch andere Leistungen abgeschmolzen werden darf. Die Einführung einer Kindergrundsicherung, welche die existenzsichernde Grundversorgung der Kinder in allen Lebenssituationen absichert und auch den Mehrbedarf von Kindern getrennter Eltern berücksichtigt wäre daher dringend notwendig.
„Wir fordern die Politik auf Kinderarmut, welche nach wie vor eine der größten Entwicklungsbedrohungen für Kinder darstellt, wirksam entgegen zu treten und endlich die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Daher unterstützen wir auch das Bündnis von Familienorganisationen und Sozialverbänden rund um die Nationale Armutskonferenz“ so Witt weiter. Der Väteraufbruch für Kinder setzt sich dafür ein, dass Kindern nach einer Trennung der Kontakt zu beiden Eltern erhalten bleibt.