„Wieso wollen Sie Ihre Arbeitszeiten wegen ihres Kindes anders einteilen? Das Kind lebt doch bei der Mutter.“ So oder so ähnlich ergeht es vielen getrennten Vätern, die sich auch nach einer Trennung weiter um die gemeinsamen Kinder kümmern wollen. Übersehen wird dabei, dass Kinder heute oftmals bei beiden Eltern wohnen. Weder Politik noch Gesellschaft haben sich bisher tatsächlich darauf eingestellt und das, obwohl inzwischen über 50% der Ehen geschieden werden.
„Während getrennte Mütter mit der Last der „Alleinerziehenden“ leben, gibt es für Väter, die diese Last gemeinsam mit der Mutter tragen wollen, nicht einmal einen Begriff“ erklärt Markus Witt, Pressesprecher des Väteraufbruch für Kinder e.V. So ist es auch wenig verwunderlich, dass die Wirtschaft für diese große Gruppe an Vätern kaum Lösungen bereit hält. Im Gegenteil, wurde ihnen zusammenlebend die Vaterrolle oftmals noch zugebilligt, wird ihnen diese nach einer Trennung unter der Woche häufig abgesprochen.
„Väter sind heute zunehmend von Anfang an gemeinsam mit der Mutter in die Betreuung der Kinder eingebunden und leben Elternschaft auf Augenhöhe. Warum dies auf einmal nicht mehr so sein soll, ist nicht nachvollziehbar. Das Motto „den Müttern mehr Karriere, den Vätern mehr Familie“ gilt auch nach einer Trennung“ meint Witt. Dass diese „neue Vereinbarkeit“ sich sogar positiv auf die Unternehmensbilanzen auswirkt, bestätigte erst vor wenigen Tagen eine Studie2) von Roland Berger im Auftrag des Familienministeriums. So wurde empfohlen, Väter verstärkt zu Vereinbarkeitsthemen in den Blick zu nehmen.
„Wirtschaft und Politik wären daher gut beraten, die große Gruppe der getrennten Eltern insgesamt zu betrachten. So könnten „Alleinerziehende“ sich einfacher ins Erwerbsleben einbringen und die bisher unbeachteten Väter könnten Beruf und Familie besser „unter einen Hut“ bringen. Diese höhere Zufriedenheit steigert nicht nur die Produktivität, sondern auch die Attraktivität eines Arbeitgebers – im Wettbewerb um gute Mitarbeiter ein nicht zu unterschätzender Faktor“, so Witt weiter. Dringend notwendig wäre aber auch, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden. Steuer, Sozialleistungs- und Unterhaltsrecht sind auch im Jahr 2016 noch immer nicht darauf eingestellt, dass ein Kind nach einer Trennung zwei betreuende Eltern hat. „In der Hinsicht ist Deutschland noch immer ein Entwicklungsland“ meint Witt auch mit Blick auf die europäischen Nachbarländer, die sich der Thematik teils schon vor Jahrzehnten angenommen haben.