Wer seinen Unterhaltszahlungen für Kinder nicht nachkommt, der drückt sich. Das dies Väter seien wurde medienwirksam nicht nur in der aktuellen Bertelsmann-Studie hervor gehoben. Auch Bundesfamilienministerin Schwesig, Justizminister Maas und Vizekanzler Gabriel (alle SPD) kommentierten mit markigen Worten und forderten, solch unverantwortlichen Vätern den Führerschein abzunehmen.
Nicht erwähnt wurde, dass in der zugrundeliegenden Hartmann-Studie[1] auch festgestellt wurde, dass 85% der unterhaltspflichtigen Mütter gar keinen Unterhalt zahlen und weitere 10% nur unzureichend. Genügend Futter also für den Geschlechterkampf?
„Nein“ meint Markus Witt, Pressesprecher des Väteraufbruch für Kinder e.V., „mit dem alten „Männer gegen Frauen“ lenkt die Politik nur von den eigentlichen Problemen ab: dass die Politik keine adäquaten Lösungen für Trennungsfamilien hat. Rund 6 Mio. Menschen[2] verdienen nicht einmal genug, um nach einer Trennung den Mindestunterhalt für ihre Kinder zahlen zu können – der Mindestlohn reicht dafür bei weitem nicht aus“. In solchen Fällen könnte eine Kindergrundsicherung die finanzielle Not der Kinder lindern meint Witt. Auch hält er es gerade für getrennt erziehende Eltern sehr wichtig, dass beide die Chance haben, einer eigenen Erwerbsarbeit nachzugehen. Darum sollten gerade Väter ihre Ex-Partnerinnen nach einer Trennung bei der Betreuung der Kinder unterstützen, damit diese sich eigene Einkünfte und damit auch Rentenanwartschaften erwirtschaften können. Das deutsche Unterhaltsrecht liefert aber keine Anreize, sich auch tatsächlich in der Betreuung der Kinder umfangreich einzubringen.
„Die von Gabriel, Schwesig und Maas erhobene Forderung nach Führerscheinentzug für säumige Unterhaltszahler ist nicht nur populistisch, sie ist auch sinnlos, da sie vielen Eltern die Erwerbsgrundlage nehmen würde. Bereits heute sind genügend Möglichkeiten vorhanden, tatsächliche Drückeberger auch dingfest zu machen – bis hin ins Strafrecht. Nur wo nichts ist da kann man nichts holen“ meint Witt, der sich solch effektive Durchsetzungsmittel auch bei Umgangsverweigerung wünschen würde. 56.000 Umgangsverfahren stehen lediglich weniger als 1.500 Verurteilungen wegen Unterhaltspflichtverletzung gegenüber.
Mit dem Familien-, Justiz-, Sozial- und Arbeits- sowie dem Wirtschaftsministerium hat die SPD alle Schlüsselministerien inne, die den tatsächlichen Missständen abhelfen könnte. „Wenn die Menschen von ihrer Arbeit wieder leben können, dann können sie auch vernünftig für ihre Kinder sorgen. So wäre Deutschland vielleicht auch nicht internationales Schlusslicht bei den Geburtenzahlen“ meint Witt und hofft, dass sich die Politik zukünftig beider getrennter Eltern, und nicht nur Alleinerziehender, annimmt. Müttern und Vätern rät er, sich nicht nur der gemeinsamen Verantwortung für ihre Kinder zu stellen, sondern sich auch nicht durch die Politik gegeneinander ausspielen zu lassen. „Als Eltern sollten wir nicht nur für unsere Kinder, sondern auch gegenüber der Politik gemeinsam auftreten“.
[1] Hartmann 660/2014 Unterhaltsansprüche und deren Wirklichkeit
[2] Erster Bericht der Mindestlohnkommission an die Bundesregierung, Seite 53