Doppelresidenz: Kinder oder Paragrafen

Spätestens seit der Resolution 2079 (2015) der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ist die Doppelresidenz (Wechselmodell) als zeitgemäßes und kindgerechtes Betreuungsarrangement alternativ zum tradierten Residenzmodell für Trennungsfamilien in allen Parteien ein wichtiges Thema. Die FDP stellt auf ihrem Bundesparteitag die Weichen: Aufbruch zu einer modernen, kindzentrierten Familienpolitik oder Festhalten an tradierten Rollenmustern und Paragrafen.

Hamburg, Brandenburg, Bayern – bereits dreimal haben sich Landesparteitage der FDP klar dafür ausgesprochen, dass die Doppelresidenz in Deutschland gesetzlich verankert werden soll und vorrangig zu prüfen ist. Damit öffnen sich weite Teile der Partei einer zeitgemäßen Familienpolitik. Ob dies auch der Bundespartei gelingt, wird sich am 23./ 24.04.2016 auf dem Bundesparteitag in Berlin zeigen – gleich zwei Anträge beschäftigen sich mit der Frage, wie man sich zukünftig zur Doppelresidenz positionieren will.

Dabei verfolgen die Fachausschüsse Familie und Justiz unterschiedlich Ansätze. Während sich der Fachausschuss Familie (Antrag 608) an der Lebenswirklichkeit von Getrennterziehenden und deren Kindern orientiert, würde der Antrag des Fachausschusses Justiz (Antrag 624) einen deutlichen Rückschritt – weil Stillstand – bedeuten. Man will dort erst einmal prüfen und die Doppelresidenz nur in wenigen, ausgewählten Fällen überhaupt berücksichtigen.

„Selten ist der Dissens zwischen Juristen und Sozialwissenschaftlern so deutlich zu Tage getreten wie hier. Es wird spannend, ob sich die Partei an den Familien und Kindern – also den Wählern – orientiert oder an der weithin zu beobachtenden juristischen Blockade der Doppelresidenz“ meint Markus Witt, Bundesvorstandsmitglied des Vereins Väteraufbruch für Kinder e.V. Bemerkenswert findet er auch, dass gerade die Juristen in ihrem Antrag feststellen, dass die Doppelresidenz bisher nicht gerichtlich angeordnet werden könne. Zwar ist die Frage juristisch noch nicht eindeutig beantwortet, ob dies im Sorge- oder Umgangsrecht möglich ist, die gerichtliche Praxis* zeigt jedoch, dass hier vermutlich mit falschen Informationen gearbeitet werden soll.

Die wissenschaftlichen Erkenntnisse sprechen schon seit vielen Jahren eine eindeutige Sprache. Je mehr Zeit Kinder mit beiden Eltern verbringen, desto besser geht es ihnen. Die Doppelresidenz als Leitmodell ist daher die logische Folge. Daher setzt sich der Verein, welcher bundesweit ehrenamtlich in der Beratung von Trennungsfamilien aktiv ist, seit Jahren für eine gesetzliche Verankerung der Doppelresidenz ein. „Im Bundestagswahlkampf  2017 wird die Frage der Doppelresidenz ein wichtiger Bestandteil der familienpolitischen Ausrichtung der Parteien werden – die FDP hat an diesem Wochenende die Chance, sich der Lebenswirklichkeit von Millionen von Trennungsfamilien zu öffnen – wir werden dies interessiert beobachten“ so Witt weiter und hofft, dass das Recht der Kinder, von beiden Eltern erzogen zu werden, stärker in den Fokus der öffentlichen Diskussion rückt. Deutschland hätte damit die Chance, seinen erheblichen Rückstand im Familienrecht im Vergleich zu den europäischen Nachbarländern endlich aufzuholen.

Siehe hierzu u.a. auch

  1. Wechselmodell – Psychologie, Recht, Praxis, Prof. Dr. jur. Hildegund Sünderhauf
  2. Sünderhauf / Rixe in der FamRB 2014, 418-425 und FamRB 2014, 469-474
  3. Hanseatisches Oberlandesgericht 2 UF 106/14
  4. AG Duisburg 41 F 10/15
  5. OLG Naumburg 4 UF 151/13
  6. AG Erfurt 36 F 1663/13
  7. AG Heidelberg, 31 F 15/14
  8. OLG Karlsruhe, 5 UF 27/13
  9. OLG Schleswig, 15 UF 55/13
  10. KG Berlin, 18 UF 184/09
  11. u.v.m.