Weltfrauentag: Mehr Gleichberechtigung in der Familie

Zum Weltfrauentag am 8. März wird traditionell auf die Rolle der Frauen in der Gesellschaft hingewiesen. Mütter sind hierbei in besonderer Weise in ein familiäres System mit Vater und Kind(ern) eingebunden. Es braucht noch viele Veränderungen, um Chancengleichheit für Mütter und Väter im familialen System zu erreichen.

So sind es noch immer die Mütter, die nach einer Schwangerschaft überwiegend in Teilzeit oder in geringer bezahlten Jobs, z.B. in sozialen Bereichen arbeiten und somit einen Großteil der familiären Last tragen. Die Folgen sind beispielsweise geringere Karrierechancen, geringeres Einkommen und geringere Rentenansprüche.

„Bewältigen lassen sich diese Hürden nur gemeinsam von Müttern und Vätern. Wir brauchen daher gesellschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen, die Eltern von Anfang an Gleichberechtigung in Familie und Beruf ermöglichen,“ meint Markus Witt, Mitglied im Bundesvorstand des Väteraufbruch für Kinder e.V. (VAfK).  Der Verein begrüßt daher ausdrücklich die Erklärung des Verbandes berufstätiger Mütter (VBM) zum Weltfrauentag, dass Väterrechte und -pflichten gestärkt werden sollen.

Mütter sollten von Anfang an stärker durch die Väter unterstützt werden – die Sorge für gemeinsame Kinder ist eine gemeinsame Pflicht der Eltern. Eine Möglichkeit wäre beispielsweise eine Familienfindungsphase von mehreren Wochen nach der Geburt, in der beide Eltern sich auf das Kind und die veränderten familiären Abläufe einstellen können. Auch sollte die Erziehungszeit von Vätern stärker gefördert werden, so dass Mütter nicht länger beruflich pausieren müssen als Väter und trotzdem genügend Qualitätszeit für die Kinder verbleibt. Das ElterngeldPlus und die Idee einer Familienarbeitszeit gehen in die richtige Richtung, müssten aber noch deutlich stärker ausgebaut werden. Hilfreich für die Familiengründungsphase wäre  auch ein Kündigungsschutz für „werdende Väter“ vergleichbar mit dem Kündigungsschutz für werdende Mütter wie auch vom VBM gefordert.

„Wenn sich Väter von Anfang an im gleichen Maße in der Familie engagieren, dann sind sie gegenüber ihren Arbeitgebern auch den selben Risiken ausgesetzt – hier sollte die Familie besser geschützt werden“ erklärt Witt weiter, „unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht. So könnten sich auch mehr Väter als bisher in die Kinderbetreuung einbringen, der „working Dad“ wäre der Normalfall und nicht mehr Karriererisiko. Dies würde auch die beruflichen Chancen für die Mütter verbessern Die skandinavischen Länder machen dies bereits sehr erfolgreich vor, verbunden auch mit deutlich höheren Geburtenzahlen – Deutschland ist hier weltweit noch immer das Schlusslicht.

Offensichtlich werden die Defizite bei einer Trennung der Eltern. Müttern wird oftmals der größte Teil der Erziehungsarbeit aufgelastet, der Ausspruch „das Kind gehört zur Mutter“ ist dann Würde und Bürde zugleich. Spätestens dann lassen sich Familie und Karriere nicht mehr vereinbaren. Auch entziehen sich einige Väter nach einer Trennung der gemeinsamen Verantwortung für die Kinder – diese besteht aber für beide Eltern unverändert fort.

Auf der anderen Seite wollen sich immer mehr Väter in die Betreuung der Kinder einbringen und die Mütter entlasten – auch nach einer Trennung. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sehen dies bis heute aber nicht vor. Der Europarat hat im Oktober 2015 mit seiner Entschließung no. 2079 (2015) eine klare Vorgabe in Richtung gemeinsamer Elternverantwortung auch nach einer Trennung gemacht und die Doppelresidenz, bei der sich die Eltern zu gleichen Teilen um die Betreuung der Kinder kümmern als Leitmodell in allen 47 Mitgliedsstaaten gefordert. Deutschland will diese Resolution bisher nicht zeitnah umsetzen.

„Keine Mutter soll mit der Last der Kinderbetreuung und den wirtschaftlichen Folgen nach einer Trennung allein gelassen werden, kein Vater soll aus seiner Erziehungs- und Betreuungspflicht gedrängt werden – gemeinsam haben auch getrennte Eltern bessere Chancen, Beruf und Familie zum Wohle Ihrer Kinder „unter einen Hut“ zu bringen – die Doppelresidenz als Leitmodell ist daher die konsequente Fortsetzung gemeinsamer Elternschaft nach der Trennung der Eltern“ fasst Witt zusammen.