Auf dem Weg zu menschenrechtskonformen Familienrechtsverfahren

Am 15.01.2015 wurde Deutschland zuletzt durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) aufgrund menschenrechtswidriger Zustände im deutschen Familienrecht verurteilt. Ein aktueller Gesetzesentwurf weist in die richtige Richtung.

Wenn Eltern sich trennen entbrennt oft Streit über den Umgang mit den Kindern. Je länger kein Kontakt besteht, desto größer ist die Gefahr einer Entfremdung, oftmals als P.A.S. (Parental Alienation Syndrom) genannt. Dies zu verhindern ist eigentlich Aufgabe der Gerichte. Nur was, wenn diese Gerichte nicht tätig werden, Verfahren sich verzögern? Bisher gab es hiergegen keine Rechtsmittel.

Der VAfK wies auf diese Problematik bereits mehrfach hin, da es sich nicht nur um Einzelfälle handelte. Mehrfach wurde Deutschland bereits für Verletzungen der europäischen Menschenrechtskonvention verurteilt. Tausende Kinder haben allein dadurch den Kontakt zu einem Elternteil verloren. Dies soll sich nun nach einem aktuellen Gesetzesentwurf ändern.

„Der Gesetzgeber scheint nun Maßnahmen ergreifen zu wollen, welche Sorge- und Umgangsverfahren tatsächlich und nachhaltig beschleunigen sollen, was wir sehr begrüßen. Zeit ist ein entscheidender Faktor um einer Entfremdung vorzubeugen“ hebt Markus Witt, Mitglied im Bundesvorstand des VAfK hervor. Einer Verweigerung des Kontaktes sollte aber entschiedener als bisher begegnet werden. Keine oder zu geringe Strafen hätten bisher oftmals nicht die gewünschte Wirkung erzielt. „In anderen Ländern stellen Umgangsverhinderungen eine Straftat dar – seit dem sind die Zahlen verhinderten Umgangs massiv zurück gegangen. In Deutschland sind bis zu 25.000 EUR Strafe oder auch Ordnungshaft möglich – davon wurde früher aber viel zu wenig gebraucht gemacht“.

Umgangsverweigerung ist also kein Kavaliersdelikt und seit der Entscheidung des EGMR im Januar 2015 ist auch zunehmend zu bemerken, dass die Gerichte auch zu höheren Ordnungsgeldern greifen.

Im Interesse der Kinder sollten Eltern grundsätzlich darauf achten, dass es erst gar nicht so weit kommen muss. Nach einer Trennung können Familienberatungsstellen, Mediatoren oder auch die bundesweiten, ehrenamtlichen Kreisvereine des VAfK helfen, den Weg in eine gemeinsame Elternschaft trotz Trennung zu weisen. „Davon profitieren nicht nur die Eltern, sondern vor allem auch die Kinder, denen langwierige Auseinandersetzungen und Gerichtsverfahren erspart bleiben“ so der eindringliche Appell von Witt an alle verantwortungsvollen Trennungseltern.