Die Mitgliedstaaten des Europarates sollen künftig in ihren Gesetzen stärker berücksichtigen, dass Kinder nach einer Trennung ihrer Eltern umfangreichen Kontakt zu Eltern haben. Besonders hervorgehoben wurde die Bedeutung der Paritätischen Doppelresidenz (Wechselmodell). Die Resolution wurde ohne Gegenstimmen angenommen – ein eindeutiges Votum.
„Mit einem derart klaren Votum hätten wir nicht gerechnet. Umso deutlicher muss jetzt der Appell an den deutschen Gesetzgeber sein, diese Forderung des Europarates schnellstmöglich in deutsches Recht um zu setzten. Wir haben im Familienrecht ca. 30 Jahre Rückstand auf viele unserer Nachbarländer aufzuholen“ erklärte Markus Witt, Mitglied im Bundesvorstand des Väteraufbruch für Kinder e.V. (VAfK). Dort weist man seit 1988 auf notwendige Änderungen im Familienrecht hin, die auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) immer wieder anmahnt.
„Besonders freut uns, dass die Resolution des Europarates nicht nur auf die Schaffung gesetzlicher Regelungen zur Stärkung der Rolle der Väter und auf den Abbau von Diskriminierungen hinwirkt, sondern vor allem auch eine stärkere Orientierung hin zu konsensorientierten Lösungen von Trennungskonflikten fordert. Die besten Regelungen für die Kinder sind immer noch solche, die von den Eltern einvernehmlich getroffen werden. Wir begrüßen es ausdrücklich, dass dies zukünftig unterstützt werden soll“ so Witt weiter. Das deutsche Familienrechtssystem ist in der bisherigen Form eher streitfördernd als schlichtend. Gefragt ist jetzt der deutsche Gesetzgeber, damit vor allem die Kinder vom Trennungsstreit ihrer Eltern entlastet werden.
Abzuwarten bleibt wie die deutsche Politik reagiert. In Fragen des Sorge- und Umgangsrechts und der Rechte der Kinder herrschte in der Vergangenheit oft Funkstille was dazu führte, dass Deutschland im Familienrecht zu den Entwicklungsländern in Europa gehört.