Bundesfamilienministerin Schwesig geht auch auf die Bedürfnisse getrennt erziehender Väter ein

Am 13.06.2015 haben Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig und SPD-Generalsekretärin Yasmin Fahimi zum Bürgerdialog im Rahmen der „Wonder-Woman“ 40 Mütter und Väter eingeladen, um von ihnen über die Probleme im Alltag und deren Wünsche an die Politik zu erfahren.

Neben finanziellen Fragen und den Herausforderungen zwischen Beruf und Kinderbetreuung war klar erkennbar, dass Eltern vor allem eines brauchen – Zeit für ihre Kinder.

Erfreulich war, dass hinsichtlich des Begriffs „alleinerziehend“ auch ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass es sich hier um keine homogene Gruppe handelt, sondern dass es auch getrennt erziehende Eltern gibt, die sich nach der Trennung weiterhin gemeinsam der Verantwortung für ihre Kinder stellen. Unser Mitglied Markus Witt (Vorstand  Berlin-Brandenburg)  war als Privatperson und als getrennt erziehender Vater aktiv an den Diskussionen beteiligt und freute sich, dass auch die gemeinsame Verantwortung der Eltern im Rahmen des Wechselmodells in der Diskussion Raum hatte. Das Wechselmodell würde viele Alleinerziehende (bzw. getrennt Erziehende) und ihre Kinder entlasten – eine Win-Win-Win-Lösung.

Bei allen positiven Aspekten darf aber auch nicht vergessen werden, dass es noch immer Elternteile gibt, die sich nach einer Paartrennung auch aus der Verantwortung für ihre Kinder verabschieden. Damit lassen sie dann nicht nur einen „echten“ alleinerziehenden Elternteil zurück sondern auch ein Kind, welches für eine gesunde Entwicklung Mutter und Vater braucht und unter der Abwesenheit eines Elternteiles leidet.

Der Väteraufbruch für Kinder setzt sich seit 1988 dafür ein, dass den Kindern beide Eltern nach einer Paartrennung erhalten bleiben. Daher appellieren wir auch an alle Eltern, sich dieser Verantwortung für ihre Kinder zu stellen.

Der Appell an die Politik muss lauten, für verantwortungsvolle Trennungseltern adäquate  rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Noch immer werden Kinder von ihren Eltern entfremdet, noch immer gibt es keine gleichberechtigte Elternschaft im Melde-, Steuer-, Sozialleistungs- und Unterhaltsrecht.

Die Politik hat daher auf dem Weg zur gleichberechtigten Elternschaft von getrennt erziehenden Eltern noch einiges zu tun.

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