"Kinder im Fokus von Trennung und Scheidung - Paritätische Doppelresidenz“ (Wechselmodell)

Mainz, 25.09.2014 – Am Montag, den 22.09.2014 veranstaltete das Zentrum für Interdisziplinäre Forensik (ZIF) der Johannes-Gutenberg-Universität (JGU) Mainz erstmals eine Fachtagung zum Thema „Paritätische Doppelresidenz“, allgemein bekannt als „Wechselmodell. Die Veranstaltung wurde vom Väteraufbruch für Kinder Mainz e.V. mitkonzipiert und durchgeführt. Knapp 200 Experten (Richter, Rechtsanwälte, Jugendamtsmitarbeiter, Familienberater, Gutachter, etc.) waren der Einladung gefolgt.

Foto (Quelle Archeviva): vlnr: Jürgen Rudolph, Prof. Dr. Uwe Jopt, Prof. Dr. jur. Hildegund Sünderhauf, Prof. Dr. Randolph Ochsmann, Prof. Dr. Inge Seiffge-Krenke, Angela Hoffmeyer, Cornelia Spachtholz

Die Paritätische Doppelresidenz / Wechselmodell ist eine Betreuungspraxis, bei der Kinder nach Trennung oder Scheidung ihrer Eltern die Hälfte der Zeit, z.B. im wöchentlichen oder 14-tägigen Wechsel, bei jeweils einem Elternteil verbringen und von Mutter und Vater gleichverantwortlich betreut und erzogen werden. Während diese Praxis bereits in vielen europäischen Ländern gang und gäbe ist, ist die Paritätische Doppelresidenz in Deutschland noch mit vielen Bedenken und ideologisch geprägten Vorurteilen behaftet und wird vergleichsweise selten von Gerichten oder Beratungsstellen in Erwägung gezogen. Die Zahl der Entscheidungen für die Paritätische Doppelresidenz nimmt allerdings zu, und immer mehr Eltern praktizieren dieses Nachtrennungsfamilienmodell erfolgreich.

Ziel der ganztägigen, interdisziplinären Fachtagung war es, das Für und Wider der Paritätischen Doppelresidenz wissenschaftlich zu beleuchten, Vorurteile zu beseitigen und Perspektiven für die praktische Umsetzung aufzuzeigen. Nach der Einführung in die Veranstaltung durch Frau Prof. Dr. Christina Eberl-Borges (JGU-Mainz) referierte Frau Prof. Dr. jur. Hildegund Sünderhauf (Evangelische Hochschule Nürnberg), die seit vielen Jahren auf dem Gebiet „Wechselmodell“ forscht und 2013 ein Fachbuch „Wechselmodell: Psychologie, Recht, Praxis“ (Springer Verlag) veröffentlicht hat. Es folgten Vorträge von Frau Prof. Dr. Inge Seiffge-Krenke (Entwicklungspsychologin, JGU-Mainz) und Prof. Dr. Uwe Jopt (Psychologe, Familientherapeut und lösungsorientierter Gutachter, Universität Bielefeld). Den Schlusspunkt setzte Angela Hoffmeyer (Generalsekretärin des „International Council on Shared Parenting“ (ICSP). Der Tenor aller Vorträge war, dass Kinder in Trennungs- und Scheidungssituationen ganz erheblich von einer Lösung nach der Praxis der Paritätischen Doppelresidenz profitieren können.

Bei der abschließenden Podiumsdiskussion mit den Referenten, geleitet durch Prof. Dr. Randolph Ochsmann (JGU-Mainz), die durch den bekannten Familienrichter i.R. Jürgen Rudolph und Cornelia Spachtholz (Vorsitzende des Verbandes berufstätiger Mütter / VBM) ergänzt wurden, stellte das Auditorium durchaus kritische Nachfragen. Insgesamt wurde jedoch deutlich, dass der überwiegende Teil der Anwesenden die Paritätische Doppelresidenz als zu präferierendes Nachtrennungsfamilienmodell anerkannte. Einig waren sich alle Beteiligten auch darin, dass eine gesetzlich umfassende Regelung, ähnlich wie in anderen europäischen Staaten, umgehend angestrebt werden sollte. Außerdem sollte die interdisziplinäre Zusammenarbeit der mit Trennung und Scheidung befassten Professionen durch eine qualifizierte Aus- und Fortbildung dringend verbessert und intensiviert werden.

Das Ziel des ZIF ist die Vernetzung und Kooperation der beteiligten Professionen, wobei sich die Angebote des ZIF sowohl an Studierende und wissenschaftlich tätige Kolleg/-innen als auch an Praktiker richten. Nähere Informationen unter

www.blogs.uni-mainz.de/zfi-forensik/

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