Der Europäische Gerichtshof und das Bundesverfassungsgericht forderten den Gesetzgeber zur rechtlichen Gleichstellung der Eltern auf. Drei Jahre später trat dann die neue Sorgerechtsregelung in Kraft. Einen Automatismus für nicht eheliche Väter lehnte der Gesetzgeber ab, dafür sollten sie durch ein beschleunigtes Prüfverfahren das Sorgerecht niedrigschwellig erhalten. Eine Verweigerung des Sorgerechts dürfe nur erfolgen, wenn dies dem Kindeswohl widerspricht. Meinungsverschiedenheiten zwischen den getrennten Eltern stellen keinen Grund dar, Vätern das Sorgerecht vorzuenthalten.
Der Väteraufbruch beobachtet mit Sorge, dass zu häufig die pauschale Feststellung von Elternstreit dazu führt, dass dem Vater nicht sofort das Sorgerecht erhalten. Zu häufig wird eine mangelnde Kooperation oder Kommunikation als Begründung für eine Ablehnung gemeinsamer elterlicher Verantwortung herangezogen. Außerdem wird in vielen Fällen dem Vater auch dann nicht sofort die elterliche Verantwortung zugesprochen, wenn die Mutter keine kindeswohlschädlichen Gründe angeben kann. Der Gesetzgeber sah jedoch vor, dass in solchen Fällen der Vater im beschleunigten Verfahren die fehlende Zustimmung der Mutter durch das Gericht ersetzt werden soll.
Für Kinder sind Eltern mit gemeinsamer elterlicher Verantwortung eine wichtige Grundlage für stabile Bindungen. Dies gilt gerade nach einer Trennung, denn durch die gemeinsame Übernahme von Verantwortung wird die Kooperation und Kommunikation der Eltern gesteigert. Die Familienpolitik unternimmt viele Maßnahmen, um Väter in die Kinderbetreuung einzubinden. Dazu ist eine gemeinsame Elternverantwortung ab Feststellung der Vaterschaft zwingend notwendig. Der Väteraufbruch hofft, dass der Gesetzgeber nun möglichst rasch die nächsten Schritte der Reform folgen lässt, damit nichteheliche Kinder den ehelichen tatsächlich gleichgestellt werden.
Dietmar Nikolai Webel
für den Bundesvorstand