In den patriarchalen Gesellschaften des beginnenden 20. Jahrhunderts hatten Frauen bei Wahlen kein Stimmrecht und in Gesellschaft und Politik keine Stimme. Aus diesem Grunde wurde 1908 von Frauen der Sozialistischen Partei Amerikas ein internationaler Kampftag für das Frauenstimmrecht mit großem Erfolg eingeführt. Clara Zetkin forderte 1910 auf der 2. Internationalen Sozialistischen Frauenkonferenz die Übernahme dieses Kampftages auch für Europa. Ein Jahr später wurde er in einigen europäischen Ländern begangen, so auch in Deutschland.
Ein Jahrhundert später hat sich die Gleichberechtigung von Mann und Frau in Deutschland weiterentwickelt. Frauen können sich an Wahlen beteiligen und für politische Ämter wählen lassen. Im Grundgesetz Art. 3 wurde die Gleichberechtigung als ein Menschenrecht festgeschrieben. Dem Staat wurde die Aufgabe zuteil, das durchzusetzen und bestehende Nachteile zu beseitigen. Als Instrumente zur Umsetzung dieser Ziele wurden erst Frauen-, später Gleichstellungsbeauftragte auf allen Ebenen geschaffen. Kurios in diesem Zusammenhang ist, dass nur Frauen für dieses Amt Frauen wählen dürfen. Hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte können in Deutschland nur Frauen sein. Frauenquoten erleichtern Frauen den Aufstieg auf der Karriereleiter. In der Bundespolitik wurden die Aufgaben des Familienministeriums erweitert. Heute haben wir ein Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Frauen haben die Deutungsmacht über den Gender-Mainstream. Allerdings bleiben sie damit auch unter sich.
Wir bekunden den Aktivistinnen unsere Solidarität für ihrem Weg zur Umsetzung ihrer Rechte. Frauen haben sich die Arbeitswelt erobert, gestalten in Politik und Gesellschaft wesentlich mit. Das sind die Voraussetzungen einer neuen Geschlechterpolitik, die sich zögernd durchsetzt: Frauen und Männer treten nicht mehr getrennt, sondern gemeinsam für Geschlechtergerechtigkeit ein.