Das gemeinsame Sorgerecht

Die verschiedenen gesetzlichen Regelungen des Sorgerechts ehelicher sowie nicht ehelicher Kinder und das richtige Verhalten in einem Aufenthaltsbestimmungs- und Sorgerechtsverfahren, darüber informiert der Frankfurter Verein Väteraufbruch für Kinder e. V. in einem Tagesseminar unter Leitung des Bad Nauheimer Rechtsanwalts und Autors des Leitfadens „Das gemeinsame Sorgerecht über nichteheliche Kinder“ Marcus Gnau am Samstag, dem 16. März zwischen 11 und 17 im Saalbau Dornbusch, Eschersheimer Landstraße 11 – 17 in Frankfurt am Main.

Rund die Hälfe aller Ehen werden heute geschieden. Im Jahr 2010 kamen ein Drittel aller Kinder nichtehelich zur Welt. Vor diesem Hintergrund ist die Frage des Sorgerechts für die gemeinsamen Kinder von zentraler Bedeutung. Ende Januar hat der Deutschen Bundestag das Gesetz zum gemeinsamen Sorgerecht nicht ehelicher Eltern neu geregelt.

Die Neuregelungen werfen jedoch viele Fragen auf. Rechtsanwalt Marcus Gnau: „Es ist keineswegs so, dass das Kindeswohl durch die neuen Gesetze automatisch geschützt ist und dass die Rechte der nicht ehelichen Väter, und somit die Rechte der Kinder auf ihre Väter, denen der nicht ehelichen Mütter gleich gestellt werden.“ Insbesondere nichteheliche Väter müssen vieles beachten, wenn sie gegen den Willen der Mutter das gemeinsame Sorgerecht erhalten wollen. Aber auch eheliche Väter können bei einer Trennung und Scheidung sehr schnell das gemeinsame Sorgerecht verlieren.

Die Teilnahme am Seminar ist kostenlos, der Veranstalter bittet allerdings um Voranmeldung im Büro des Frankfurter Vereins Väteraufbruch für Kinder e. V. unter 069/94419286 oder per E-Mail: frankfurt@vafk.de.

Leitfaden „Das gemeinsame Sorgerecht über nichteheliche Kinder“ --> hier 

Videos des Tagesseminars am 20.10.2012 „Richtiges Verhalten im Umgangsrechtsstreit“ --> hier