Gutachter in Familienrechtsverfahren brauchen weder eine Ausbildung noch eine Zulassung. Nicht einmal verbindliche Standards gibt es für diejenigen, die ein Verbot des Umgangs eines Elternteils mit seinen Kindern oder den Entzug des Sorgerechts empfehlen. Praktisch jeder kann ein Gutachten anfertigen, wenn ein Richter ihn damit beauftragt. Aber selbst gut ausgebildete Sachverständige lassen sich im Streit der Eltern um ihre Kinder instrumentalisieren – häufig zugunsten der Mutter.
Zahlreiche Menschen in Deutschland haben bereits Erfahrungen mit schlechten Gutachtern gemacht – mit meist verheerenden Folgen für Eltern und Kinder. Zurück bleiben nicht selten gebrochene Herzen und Existenzen. Sachverständige sind nicht unschuldig an dem gesellschaftspolitischen Skandal, dass in Deutschland rund eine Million Kinder nach Trennung oder Scheidung jeden Kontakt zu einem Elternteil verloren haben. Statt ihren Beitrag dazu zu leisten, ihnen Vater und Mutter zu erhalten, teilen sie die Eltern häufig in „gut“ und „böse“ ein und machen sie zu Gewinnern und Verlierern. Dabei sagt schon der gesunde Menschenverstand, dass es in solchen Fällen nur Verlierer geben kann. Besonders die Kinder sind die Leidtragenden dieser Praxis.
Bislang haben Wissenschaft, Verbände und Gesetzgeber angesichts des Gutachterwesens versagt. Obwohl die schlimmen Folgen des Entzugs eines Elternteils auf die Entwicklung der Kinder bekannt sind, gibt es kaum Forschung oder Initiativen mit dem Ziel, die Qualität familienrechtlicher Gutachten zu verbessern – von gesetzlichen Regelungen ganz zu schweigen. Es ist höchste Zeit, dies zu ändern. Immerhin bemühen sich die Deutsche Gesellschaft für Psychologie und der Bund Deutscher Psychologinnen und Psychologen um Qualitätsstandards für Gutachten und Gutachter.
Der Familienkongress des Väteraufbruchs will einen Anstoß dazu geben, den gutachterlichen Missstand abzustellen. Fachleute und Betroffene werden sich auf der Veranstaltung am 17. und 18. November in Halle an der Saale über Qualitätsstandards für Gutachten und Gutachter sowie deren Ausbildung und Zulassung auseinandersetzen. Mehrfach hat der Familienkongress maßgebliche Entwicklungen in Deutschland mit angeschoben. Beispiele sind das Cochemer Modell des Umgangs mit familiären Konflikten sowie die Initiative für Jungen- und Männer-Vertretungen in Behörden und Ministerien. So gibt es heute im Bundesfamilienministerium ein Referat für Jungen- und Männerfragen.
Am 17.11. findet von 17:00 Uhr - 18:00 Uhr während des Kongresses ein Pressegespräch im Stadthaus (Markt 1) statt. Prof. Dr. Uwe Jopt, Prof. Dr. Schmidt Atzert und Betroffene stehen als Ansprechpartner zur Verfügung.
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Kontakt:
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Stellv. Bundesvorsitzender
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