Persönliche Erfahrungen mit Gutachten

Mitglieder des Vereins äußern sich zum diesjährigen Thema des 11. Familienkongresses in Halle Saale: Gutachten - Schlüssel im familienrechtlichen Verfahren. Die Erfahrungen vieler Väter zeigen deutlich: Es fehlt an Qualitätsstandards für Gutachten und Gutachter. Wöchentlich wird hier ein Erfahrungsbericht zu lesen sein. Dietmar Nikolai Webel ist im Gespräch mit Burkhard, der durch gutachterlich empfohlenem Umgangsausschluss den Kontakt zu beiden Kindern verlor. Ein Prof. Dr. Leitner beurteilt das Gutachten und deckt wesentliche Mängel auf:

1. Ich bitte Dich um eine kurze Vorstellung.
Ich bin ein Vater von 2 Mädchen, 10 und 6 Jahre alt., 48 Jahre alt, Angestellter als Vertriebsingenieur, Seit der Trennung wohne ich in Lübeck, wo ich auch aufgewachsen bin, auf einem Bauernhof. Ich habe 2001 geheiratet , die Scheidung war dann 2009. Die Trennung war bereits vor Weihnachten 2005 als meine Ex Frau im 5. Monat schwanger war, ist sie einfach mit den Kindern ausgezogen zu einer Freundin.

Ich hatte von Anfang an nur den Wunsch alle 14 Tage über das Wochenende und anteilig in den Ferien die Kinder zu sehen. Als das nicht klappte ging ich vor Gericht und war der Meinung, das nach einer klaren Regelung der Streit dann beendet sein würde. Nun kam eine Überraschung nach der anderen und die Qualen für meine Kinder und mich begannen.

2. Wie wichtig ist das diesjährige Thema des 11. Familienkongresses?
Das Thema ist sehr wichtig, weil es über Schicksale von Eltern und Kindern maßgeblich bestimmt. Daraus ergeben sich Lebensumstände die niemals wieder wirklich gut zu machen sind. Nur durch Aufklärung , Qualifizierung und Zusammenarbeit aller Beteiligten kann die Situation verbessert werden und dazu trägt so ein Kongress mit diesem Thema bei.

3. Welche Erwartungen hast Du an diesen Kongress?
Meine Erwartung ist, das ich spüre, das sich merklich etwas ändert, das insbesondere Gutachter dort auftauchen und lernbereit sind, aber auch alle anderen Beteiligten. Unqualifizierte Gutachten müssen verschwinden und die Gutachten müssen wirklich auf den Kern der individuellen Probleme kommen und Hilfen anbieten für alle Beteiligten.

4. Warum ist es wichtig, dass sich Väter daran beteiligen?
Es ist wichtig, weil ansonsten sich an der eigenen Situation aber auch in der Gesellschaft nichts, bzw. einfach zu wenig ändert. Es geht den Kindern der Vater verloren. Vater und Mutter geben ihren Kindern ihre Identität und Nestwärme. Kinder brauchen immer beide Eltern für ein gesundes Aufwachsen. 

5. Wie sieht Deine jetzige familiäre Situation konkret aus?
Meine große Tochter habe ich seit 4 Jahren nicht gesehen, meine kleine nun fast ein Jahr lang nicht mehr.

6. Welche Erfahrungen hast Du mit Gutachtern und Gutachten in Deinem familienrechtlichen Verfahren gemacht?
Durch das erste Gutachten wurde für meine große Tochter ein 1-jähriger Umgangsausschluss empfohlen , dadurch wurde sie mir entfremdet und will nun, obwohl die Umgangssperre abgelaufen ist, nicht mehr zu mir.
Für meine kleine Tochter wurde auf Antrag der Mutter durch ein weiteres Gutachten auch Umgangsausschluss empfohlen und durch das Amtsgericht  bis Ende Juni 2013  beschlossen. Gegen diesen Urteil bin ich den aktuell in der Berufung vor dem OLG. 

Ich habe von Dr. Leitner eine Beurteilung dieses Gutachtens vornehmen lassen. Nur durch dieses „Gegengutachten“ hat das OLG erkannt, wie unqualifiziert und vor allem einseitig das Gutachten erstellt war. Nun hat das OLG die Einholung eines neuen Gutachtens in Auftrag gegeben, das bis Ende März 2013 fertig gestellt werden soll. Bis dahin habe ich keine Chance meine Tochter zu sehen.  
Bei der Anhörung am AG hat sie noch gesagt, dass sie so schnell wie möglich wieder zu mir will und ein halbes Jahr später sagt sie vor den OLG Richtern, das sie mich nicht mehr sehen möchte, aber auf den Bauernhof zu den Pferden möchte sie schon noch. In dieser Zeit habe ich meine Tochter gar nicht gesehen, also kann ich sie auch nicht beeinflusst haben.

Das neue Gutachten hat zum ersten mal eine andere Fragestellung. Während bei den anderen beiden Gutachten die Frage war: Es soll untersucht werden , ob der Kontakt des Vaters eine Gefährdung für das Kindeswohl darstellt, wurde jetzt vom OLG formuliert: Es ist durch Einholung eines schriftlichen Gutachtens Beweis zu erheben, ob und ggf. aus welchen Gründen das Wohl des Kindes ohne einen befristeten oder dauerhaften Ausschluss des Umgangsrechtes des Antragsgegners konkret und erheblich gefährdet wäre. Die Sachverständige soll insbesondere ermitteln, ob eine solche Gefährdung durch das evtl. Fehlen oder nicht ausreichende Vorhandensein von Empathie oder sonstiger Eigenschaften beim Antragsgegner bestünde. Außerdem soll sie weiter insbesondere ermitteln, ob auf Seiten der Antragstellerin die Bindungstoleranz fehlt oder nicht ausreichend vorhanden ist oder was sonst noch der Grund für die außergewöhnliche Verhärtung des seit Jahren bestehenden Konfliktes zwischen den Eltern ist.

7. Welchen Einfluss hat das Gutachten auf die heutige Lebenssituation Deiner Kinder und auf Dich?
Die Gutachten haben maßgeblich dazu beigetragen, das meine Kinder den Kontakt zu mir nicht mehr wollen. Es ist sehr hart für mich, damit zu leben. Hätte ich nicht so einen festen Glauben und so ein stabiles Umfeld und eine gute Arbeit, ich wüsste nicht wie ich das verkraften würde. Dass ich meinen Kindern fehle, da bin ich mir ganz sicher, es ist ihnen jetzt nur nicht konkret bewusst. Erst später werden die Folgen zu Tage treten und das schmerzt mich jetzt schon. Deshalb werde ich weiter dazu beitragen das sich an der allgemeinen Situation und damit hoffentlich auch noch rechtzeitig an der Situation für meine Kinder und mich etwas ändert. Auch aus diesem Gründe bin ich heute hier auf dem Familienkongress. 

Ich danke Ihnen für das Gespräch.