Kinder- und Elternrechte: Väter wollen ihre Kinder gleichberechtigt betreuen

Die von der Bundesregierung geplante Reform des Sorgerechts unverheirateter Eltern greift zu kurz, weil sie nicht garantiert, dass von Trennung oder Scheidung betroffene Kinder in ausreichendem Umfang Kontakt zu Mutter und Vater haben.

In seinem auf dem jüngsten Bundes-Aktiven-Treffen in Frankfurt/M. verabschiedeten Positionspapier ruft der Interessenverband für Väter-, Kinder- und Familienrechte Politik und Justiz dazu auf, die in anderen Ländern wie Belgien, Frankreich, Norwegen und Schweden bereits erfolgreich praktizierte Paritätische Doppelresidenz1 auch in Deutschland zur Regel zu machen. „Immer mehr Erfahrungen bestätigen, dass das Betreuungsmodell der Paritätischen Doppelresidenz (auch als Wechselmodell bekannt) für Kinder getrennt lebender Eltern die beste Lösung ist, denn es erhält ihnen ein Familienleben mit beiden Eltern nicht nur in der Freizeit, sondern auch im Alltag“, erklärt Angela Hoffmeyer, Mitglied des VAfK-Bundesvorstands. Sie ist eine der zahlreichen Frauen, die sich in der 1988 gegründeten Väterorganisation engagieren.

Obwohl Väter heute viel stärker in die Betreuung ihrer Kinder eingebunden sind, greift die deutsche Familienrechtsprechung noch immer auf ein Betreuungsmodell der 50er Jahre des vergangenen Jahrhunderts zurück: Die Mutter kümmert sich um die Kinder, der Vater um ihre materielle Versorgung. Die Praxis, Kindern einen Hauptaufenthalts-Elternteil (in der Regel die Mutter) zuzuweisen und dem anderen Elternteil beschränkte Umgangszeiten “zu gewähren“, entspricht nicht den Vorgaben des Grundgesetzes und der UN-Kinderrechtskonvention.

„Die paritätische Doppelresidenz ist zudem die konsequente Umsetzung einer auf die Gleichstellung von Mann und Frau und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ausgerichteten Politik und steht für einen längst überfälligen Paradigmenwechsel im deutschen Familienrecht“, so Hoffmeyer.

Der VAfK untersucht derzeit im Rahmen einer Projektgruppe, begleitet und fachlich unterstützt durch Projektpartner in Belgien, Österreich, Südtirol und der Schweiz, den aktuellen Stand der Forschung und Praxis und erarbeitet ein Konzept für die Umsetzung der Paritätischen Doppelresidenz auch in Deutschland.

Position "Paritätische Doppelresidenz"

Kontakt:

  • Koordination der Projektgruppe „Paritätische Doppelresidenz“:

Angela Hoffmeyer, Mitglied des Bundesvorstands, hoffmeyer@vafk.de, Tel.: 0170 - 80 04 615
Burkhart Tabel, Mitglied des Bundesvorstands, tabel@vafk.de, 0171 - 46 27 064

  • Bundesgeschäftsstelle:

Rüdiger Meyer-Spelbrink, Bundesgeschäftsführer, meyer-spelbrink@vafk.de, Tel.: 06627 - 91 50 434 oder 0162 - 83 99 123

 

 

1 Paritätische Doppelresidenz bedeutet die gleichwertige, abwechselnde Betreuung von Kindern durch ihre getrennt lebenden bzw. geschiedenen Eltern. Dieses Betreuungsmodell ermöglicht die Aufrechterhaltung und Förderung der Beziehung des Kindes zu beiden Elternteilen. Der Gefahr einer Eltern-Kind-Entfremdung und damit verbundenen psychischen und gesellschaftlichen Schäden wird ebenso im Ansatz entgegengewirkt wie eskalierenden Elternkonflikten. Der Zeitanteil der Betreuung sollte in der Regel annähernd hälftig sein und kann dynamisch an das Alter des Kindes und die individuelle Lebenssituation angepasst werden.