Stimmt die Mutter eines nichtehelich geborenen Kindes einem gemeinsamen Sorgerecht mit dem Vater nicht zu, so kann dieser nach der Reform sein Sorgerecht beim Familiengericht einklagen. Frühestens 6 Wochen nach der Geburt seines Kindes erhält er das Sorgerecht gemeinsam mit der Mutter, sofern dieses dem Wohl seines Kindes nicht widerspricht.
Rund 100.000 Väter bleiben jährlich somit von wichtigen, identitätsprägenden Entscheidungen für ihr Kind ausgeschlossen. Unverheiratete Mütter können in den ersten 6 Wochen nach der Geburt des Kindes Tatsachen schaffen, die später nicht mehr oder kaum revidierbar sind: Sie können alleine die Wahl des Namens und des Wohnorts ihres Kindes festlegen, medizinische Maßnahmen wie Operationen oder Impfungen genehmigen und die Religionszugehörigkeit inklusive von Ritualen wie Taufe oder Beschneidung bestimmen.
Mit dieser Reform schreibt die Regierungskoalition aus CDU/CSU und FDP ein grundsätzliches Misstrauen gegen nichteheliche Väter in die Gesetzbücher, das in den meisten Ländern des europäischen Rates[1] längst überwunden ist: Ab Anerkennung ihrer Vaterschaft erhalten Väter dort das Sorgerecht gemeinsam mit der Mutter ihres Kindes, ohne dass es einer zusätzlichen Prüfung bedarf.
"Es muss darüber gesprochen werden", so der Bundesvorsitzende des VafK, Rainer Sonnenberger, "warum Politiker in Deutschland Vätern so grundsätzlich misstrauen."
Weitere Erklärungen des Vereins zur Sorgerechtsreform
[1] Belgien, Bulgarien, Estland, Frankreich, Lettland, Litauen, Malta, Monaco, Polen, Rumänien, Russland, Slowakei, Slowenien, Ukraine, Ungarn, Zypern,