Nach dem jetzt diskutierten Vorschlag übt die Mutter eines nichtehelichen Kindes die elterliche Sorge grundsätzlich alleine aus und kann den Vater durch eine gemeinsame Erklärung an der elterlichen Sorge teilhaben lassen. Stimmt die Mutter einer gemeinsamen Sorge nicht zu, kann der Vater das Jugendamt um Vermittlung ersuchen oder Klage erheben. Nur für diesen Klagefall sieht die Reform eine Erleichterung vor, denn nun muss die Mutter darlegen, warum die gemeinsame Sorge dem Kindeswohl nicht entspricht. Nimmt die Mutter keine Stellung oder bringt keine kindeswohlrelevanten Gründe vor, kann das Gericht ohne eine Anhörung der Eltern entscheiden.
Aus Sicht des Väteraufbruch geht dieses „Reförmchen“ am Kern des Problems vorbei: Einerseits wird von den Eltern erwartet, bei der Kindererziehung zu kooperieren, andererseits werden sie in einen Rechtsstreit gezwungen, der eben diese Kooperation gefährdet. "Viele Väter", so der Bundesvorsitzende des Väteraufbruchs, Rainer Sonnenberger, "werden um des lieben Friedens Willen auf eine Klage verzichten und im Trennungsfall Mühe haben, den Kontakt zu ihren Kindern aufrecht zu erhalten." Bis zu einer gerichtlichen Klärung - die lange dauern kann - haben Väter kaum eine Möglichkeit, ihre Elternzeit zu planen und verbindliche Absprachen mit Ihrem Arbeitgeber z. B. über die Vätermonate zu treffen.
Auf der einen Seite sollen im Zuge der Gleichstellung die beruflichen Chancen von Müttern gefördert und Väter durch Vätermonate für die Familienarbeit gewonnen werden, auf der anderen Seite werden unnötige Hürden aufgebaut, die eine gleichwertige Elternrolle erschweren bzw. verhindern. Diese Familienpolitik ist inkonsequent.
Kinder haben das Recht auf Fürsorge und Erziehung durch beide Eltern, unabhängig von deren Familienstand. Die jetzige Regelung benachteiligt Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern.
Insbesondere bedauert der Väteraufbruch, dass bisher überhaupt keine Überlegungen angestellt wurden, niederschwellig und frühzeitig zu einer Lösung zu kommen. Elterliche Verantwortung beginnt bereits vor der Geburt mit der Zeugung eines Kindes. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Lösung der Sorgerechtsfrage auf die Zeit nach der Geburt verlagert werden soll, so Rainer Sonnenberger.
Der Väteraufbruch für Kinder fordert deshalb, dass Väter wie z. B. in Frankreich die gemeinsame Sorge mit der Anerkennung ihrer Vaterschaft erhalten.