Der 'Väteraufbruch für Kinder e.V.'(VAfK) begrüßt, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur 'Förderung der Mediation' der Streitparteien "mit Hilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts" ermöglicht.
Gerade in Familienkonflikten, die substanzielle Wesensbereiche der Beteiligten berühren, sind Gerichtsverfahren oft Auslöser jahrelang andauernder Streitereien um die Kinder, den Unterhalt sowie das Sorge- und Umgangsrecht. Bis zu acht 'Professionen' wie Richter, Anwälte, Verfahrenspfleger, Jugendamtsmitarbeiter und Gutachter sind an solchen Trennungsverfahren beteiligt, die durchschnittlich 9.800 Euro kosten - von den Folgekosten getrennter Haushaltsführungen und Kinderversorgung ganz abgesehen.
Die langfristigen gesellschaftlichen Schäden und Kosten, die aus solchen Trennungsverfahren resultieren, werden in Deutschland nicht einmal annähernd erfasst. Als 'Verluste zu verbuchen' sind nach einer Studie von Prof. Amend die Schicksale von etwa 1/3 aller 'Trennungsväter', die aus gesundheitlichen und sozialen Gründen aus dem Erwerbsleben dauerhaft ausscheiden - oder auch von rund 600.000 alleinerziehenden Frauen mit Hartz IV (2010) mit Folgen wie Kinderarmut, geringeren Bildungschancen oder der kommenden 'Rentenlücke'.
Diese Probleme sollen nun Mediatoren richten! Nach dem neuen Mediationsgesetz wird es dazu nun eine außergerichtliche, eine gerichtsnahe und eine gerichtsinterne Mediation geben. Ohne laufendes Gerichtsverfahren können sich streitende Parteien in eine außergerichtliche Mediation begeben. Während eines Gerichtsverfahrens können sie sich auf eine gerichtsnahe Mediation einigen, das Verfahren wird dabei ausgesetzt. In bestimmten Streitfällen kann auch eine gerichtsinterne Mediation durchgeführt werden.
Am 19.10.2011 will der Gesetzgeber nun über das Mediationsgesetz befinden.
Der 'Väteraufbruch für Kinder e.V.' (VAfK) regt an, das Mediationsgesetz insbesondere für Familienstreitigkeiten präziser zu fassen. Für diese oft hochemotionalen und komplizierten Konflikte sollten für psychologische und soziale Kompetenzen der Mediatoren Mindeststandards gelten. Außerdem ist zu klären, wie betroffene minderjährige Kinder in der Mediation berücksichtigt werden.
Dagegen begrüßt der VAfK, dass zukünftig Rechtsanwälte in ihren Klageschriften dem Gericht grundsätzlich Auskunft geben müssen, ob "der Versuch einer Mediation oder eines anderen Verfahrens der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vorausgegangen ist sowie eine Äußerung dazu, ob einem solchen Verfahren Gründe entgegenstehen." Eine entsprechende Passage sollte auch in die Zivilprozessordnung (§ 253) aufgenommen werden, um während eines laufenden Verfahrens auch alle übrigen Professionen anzuhalten, auf eine gerichtsnahe Mediation hinzuwirken.
Auf dem 10. Familienkongress in Halle am 05./06.11. 2011 wird der VAfK die gesetzlichen Bestimmungen des neuen Mediationsgesetzes mit Praxisbeispielen vergleichen. Anschließend sollen VAfK-Qualitätskriterien für Mediatoren sowie Richtlinien für VAfK-Mitglieder erarbeitet werden, die in etwa 100 Kreis- und Ortsgruppen Väter und Mütter in Trennungssituationen ehrenamtlich beraten.