Hintergrund ist die Klage eines Mannes, der mit einer verheirateten Frau außerehelich ein Kind gezeugt hat. Die Mutter verblieb nach dieser Affäre in der Ehe, so dass ihr Ehemann der rechtliche Vater des Kindes ist. Da zwischen dem Kind und dem rechtlichen Vater eine soziale Beziehung besteht, stand dem leiblichen Vater kein Rechtsweg offen, um seine Vaterschaft rechtlich anerkennen zu lassen und z.B. das Recht und die Pflicht auf Umgang mit seinem Kind auszuüben. Der EGMR wird heute entscheiden, ob diese Regelung gegen die Menschenrechte verstößt.
Der Väteraufbruch für Kinder erwartet, dass der EGMR mit dem heutigen Urteil seine Rechtsprechung fortsetzt, nach der die familienrechtlichen Normen den biologischen Gegebenheiten folgen sollen. Ziel der Gesetzgebung muss es sein, dass leibliche Väter künftig ihre rechtliche Vaterschaft anerkennen lassen können, um als soziale Väter ihre Kinder durch ihr Leben begleiten zu können. Ein solches Urteil des EGMR könnte auch Auswirkungen auf andere Bereiche des Familienrechts haben, wie z.B. auf die anstehende Reform der elterlichen Sorge von nicht miteinander verheirateten Eltern.